Rechtsawalt Thomas Sochor: Nach Ihrer Schilderung wird die Haustüre und somit ein allgemeiner Teil der Liegenschaft von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig manipuliert, sodass sie nicht mehr schließt. Daraus kann nicht nur eine Beschädigung der Haustüre resultieren, sondern eine erhöhte Einbruchsgefahr. Machen Sie die Verwaltung und, abhängig von der Beweisbarkeit, den betreffenden Wohnungseigentümer auf die Rechtswidrigkeit seines Handelns aufmerksam und fordern Sie die sofortige Unterlassung bei Androhung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Ich empfehle, das Vorgehen des Wohnungseigentümers zu dokumentieren, um im Fall einer Auseinandersetzung Beweismittel zu haben. Das Problem kann bei der Eigentümerversammlung besprochen werden. Was die Videoüberwachung betrifft, empfehle ich, rechtliche Beratung beizuziehen. Unabhängig von den Anforderungen des Datenschutzes gilt im Wohnungseigentum für die Videoüberwachung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft neben der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit, dass alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. In Ihrem Fall könnten Sie als berechtigtes Interesse für den Einsatz der Videoüberwachung den Schutz des Eigentums ins Treffen führen.
Kommentare