Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen. Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 9. Dezember 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Montage einer Paketbox im Haus geht. FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin. In unserem Haus hat die Post mit Zustimmung der Hausverwaltung eine Hinterlegungsbox für Pakete montiert. Ich wurde aber nicht um Erlaubnis gefragt. Muss darüber nicht abgestimmt werden?
Am Wohntelefon gab diesmal Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Ich würde eine solche Maßnahme als Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung einstufen. Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung darf der Hausverwalter selbst entscheiden, er kann aber auch eine Beschlussfassung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer herbeiführen.
Meiner Meinung nach kann die Hausverwaltung auch ohne vorherige Abstimmung oder Beschlussfassung der Wohnungseigentümer mit der Post vereinbaren, dass diese Hinterlegungsbox für Pakete im Haus installiert wird.
Info:
Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung sind vor allem die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, einschließlich baulicher Veränderungen, die über den Erhaltungszweck des Hauses nicht hinausgehen sowie die Behebung ernster Schäden des Hauses. Alle Veränderungen an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft, die über die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung genannten hinausgehen, dürfen nur mit Beschluss der Mehrheit durchgeführt werden.
(kurier.at, ugrü)
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Aktualisiert am 12.12.2024, 05:00
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