Darf die Post ohne Beschluss der Eigentümer eine Paketbox im Haus montieren?

Darf die Post ohne Beschluss der Eigentümer eine Paketbox im Haus montieren?
Ob es einen Mehrheitsbeschluss für die Montage der Hinterlegungsbox für Pakete braucht, erklärt ein Rechtsanwalt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 9. Dezember 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Montage einer Paketbox im Haus geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin. In unserem Haus hat die Post mit Zustimmung der Hausverwaltung eine Hinterlegungsbox für Pakete montiert. Ich wurde aber nicht um Erlaubnis gefragt. Muss darüber nicht abgestimmt werden?

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