Muss der Verwalter den desolaten Keller reparieren lassen?

Muss der Verwalter den desolaten Keller reparieren lassen?
Braucht es einen Mehrheitsbeschluss für die Sanierung, oder muss der Verwalter tätig werden? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 25. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um ein den Keller in einem Mehrparteienhaus geht, das in einem desolaten Zustand ist.
FRAGE: Der Keller in unserem Mehrparteienwohnhaus ist in einem desolaten Zustand. Die Kellertüre verrostet, die Fenster sind undicht, Regen rinnt herein. In den Erdgeschoßwohnungen ist es dadurch sehr kalt. Ist hier Gefahr in Verzug und muss der Verwalter tätig werden?
 

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