Wie kann man verhindern, dass Miteigentümer die allgemeine Fläche umgestalten

Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin. Die Erdgeschoßwohnungen verfügen über Terrassen. Davor befindet sich eine Grünfläche, die allgemeiner Teil der Liegenschaft ist. Immer wieder gestalten Wohnungseigentümer dort um. Wie kann man das unterbinden?

Rechtsanwältin Sigrid Räth: Wenn nur die Terrassen zu den Wohnungseigentumsobjekten gehören und die Grünfläche allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, hat kein Miteigentümer das Recht, in der Grünfläche Veränderungen vorzunehmen. Kommt dies doch vor, kann mit Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage von jedem Miteigentümer vorgegangen werden.
Zuvor sollte man den Wohnungseigentümer darauf aufmerksam machen, dass er eigenmächtig in allgemeine Teile der Liegenschaft eingreift und ihn auffordern, dies zu unterlassen oder rückgängig zu machen.
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