Wie kann man verhindern, dass Miteigentümer die allgemeine Fläche umgestalten

Eine Person mit Gummistiefeln und Spaten arbeitet im Garten mit Kompost.
Experten beantworten jeden zweiten Montag von 10 bis 11 Uhr Fragen am Wohntelefon unter 05-903022337. Nächster Termin: 22. Juli.

Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin. Die Erdgeschoßwohnungen  verfügen über Terrassen. Davor befindet sich eine Grünfläche, die allgemeiner Teil der Liegenschaft ist. Immer wieder  gestalten  Wohnungseigentümer dort um. Wie kann man das unterbinden?

Eine Frau telefoniert in einem Büro mit Blick auf eine Stadt.

Rechtsanwältin Sigrid Räth: Wenn nur die Terrassen zu den Wohnungseigentumsobjekten gehören und die Grünfläche allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, hat kein Miteigentümer das Recht, in der Grünfläche Veränderungen vorzunehmen. Kommt dies doch vor, kann mit Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage von jedem Miteigentümer vorgegangen werden.

Zuvor sollte man  den  Wohnungseigentümer darauf aufmerksam machen, dass er eigenmächtig in allgemeine Teile der Liegenschaft eingreift und ihn auffordern, dies zu unterlassen oder  rückgängig zu machen.
 

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