Mietanpassung per April: Die neuen Richtwerte
Ein junger Mensch checkt die aktuellen Kosten für die Wohnung,
Die Wohnungsmieten in Altbauten steigen wieder – sofern im Mietvertrag eine Indexklausel rechtswirksam vereinbart wurde. Heuer werden die Richtwertmieten durch das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz gedeckelt, sie dürfen nicht im Ausmaß der Inflation erhöht werden, sondern maximal um ein Prozent.
Die gesamte Richtwertmiete – inklusive Lagezuschlag – darf also per 1. April nur um ein Prozent steigen. Betroffen sind alle Wohnungsmieter, die in privaten Altbauten, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen leben, die vor 1945 errichtet wurden und deren Mietvertrag nach dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde – das sind rund 755.000 Haushalte.
Höhere Mieten in manchen Bundesländern
Berechnungen zufolge wird der Richtwert im Burgenland auf 6,15 Euro pro m² steigen, in Wien auf 6,74 Euro, in Niederösterreich auf 6,92 Euro, in Oberösterreich auf 7,30 Euro und in Kärnten auf 7,89 Euro. Deutlich höher sind die Richtwerte traditionell in Vorarlberg (sie steigen per 1. April auf 10,35 Euro), in Salzburg auf 9, 31 Euro pro Quadratmeter, in der Steiermark auf 9,30 Euro und in Tirol auf 8,22 Euro.
Für jetzt neu abgeschlossene Mietverträge gelten die erhöhten Richtwerte ab April, für bestehende Verträge werden sie frühestens ab Mai wirksam. Die betroffenen Mieter müssen vom Vermieter vorab verständigt werden – mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin.
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