Wenn im Haus ein Sanierungsbeschluss fällt, muss ich die Arbeiten dulden?

Frage: In unserer Eigentumsanlage soll abgestimmt werden, ob die Decke der Garage zwecks Heizkostenersparnis im Erdgeschoß gedämmt wird. Ist für den Beschluss Einstimmigkeit erforderlich? Wenn der Beschluss zustande kommt, ich aber dagegen bin, muss ich die Dämmung meiner Garage zulassen?

Rechtsanwältin Karin Sammer von Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI): Eine Kellerdeckendämmung wird mit der Zustimmung der Mehrheit umgesetzt werden können. Ein rechtswirksamer Beschluss entfaltet Bindungswirkung auf alle, sodass – je nach Beschlussinhalt – jeder Wohnungseigentümer die beschlossene Maßnahme dulden muss. Jeder Einzelne kann aber einen Beschluss innerhalb bestimmter Fristen anfechten.
Endgültig rechtswirksam wird er erst, wenn eine Anfechtung unterbleibt oder seine Rechtmäßigkeit im Falle einer Anfechtung bestätigt wurde. Abschließend lässt sich die Frage in Ihrem Fall nicht beantworten, aber im Lichte einer Wiener Landesgerichtsentscheidung zur Frage einer Kellerdeckendämmung wird grundsätzlich wohl von einer Duldungspflicht auszugehen sein. Im konkreten Fall war die Anfechtung nicht erfolgreich, da nach Ansicht des Gerichts die Maßnahme zum Vorteil aller Eigentümer gereicht und neben der Senkung des Energieverbrauchs auch eine Wertsteigerung des Hauses bewirkt.
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