Darf die Hausverwaltung Aufwand-Honorare verrechnen?

Darf die Hausverwaltung Aufwand-Honorare verrechnen?
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Ich bin neuer Mieter in einem Haus, wo sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter leben. Ein Vertrag der Hausverwaltung ist mir nicht bekannt. Mir wurde nur gesagt, dass diese schon immer gewerkt hätte. Diese hebt für das Einholen von Kostenvoranschlägen ein Aufwand- oder Müheverwaltungshonorar ein, geht das?

Darf die Hausverwaltung Aufwand-Honorare verrechnen?

Rechtsanwältin Katharina Braun antwortet: 

Eine Hausverwaltung kann auch formfrei bestellt werden. Es braucht nicht der Schriftform, welche sich aber aus Gründen der Beweisbarkeit, insbesondere auch zur Festhaltung der Honorarvereinbarung, empfiehlt. Die Bestellung der Hausverwaltung obliegt der Mehrheit oder erfolgt in der Bauphase vom Bauträger.

Die Hausverwaltung wurde dann gültig bestellt. Üblich sind Honorarvereinbarungen über Beträge pro Quadratmeter und Nutzfläche oder pro Wohneinheit. Eine Honorierung der Einholung von Kostenvoranschlägen ist durchaus möglich. Lassen Sie sich über die Hausverwaltung über die Honorierung aufklären: dies anhand der diesbezüglichen Unterlagen bzw. schauen sie wie dies in der Vergangenheit gehandhabt und bezahlt wurde.

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