Bauwerksbuch: Wiens neueste Vorschrift für Gebäudeeigentümer

Riss in einer Hauswand mit dem Schild "Baumängel"
In Wien sind Eigentümer von Bestandsbauten verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu führen – es ist eine Art Pickerl fürs Haus.

Um die Sicherheit für die Bewohner zu erhöhen, muss nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude ein Bauwerksbuch erstellt werden. „Die Anforderung dazu ist aus der Novelle der Wiener Bauordnung entstanden“, sagt Ferdinand Toms, Ingenieurkonsulent für Bauingenieurswesen. Die Pflicht, ein Bauwerkshandbuch in Angriff zu nehmen, trifft Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen.

Laut Bauordnung ist die Verpflichtung in zwei Etappen umzusetzen. „Für vor 1. Jänner 1919 errichtete Bauten muss das Bauwerksbuch bis Ende 2027 erstellt werden “, konkretisiert Ferdinand Toms. Die Frist für bis 1. Jänner 1945 errichtete Bauten endet am 1. Jänner 2030.

Zahlreiche Gebäude betroffen

Betroffen von dieser Verpflichtung sind knapp über 45.000 Gebäude. „Das bedeutet über 40 Bauwerkstagebücher pro Tag bis zum jeweiligen Stichtag“, beziffert der Experte. Die Anlaufstelle für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer ist die MA 37, ein Sachverständiger oder Ziviltechniker ist mit der Überprüfung des Bauwerks zu beauftragen. „Dieser sieht sich das Gebäude vor Ort an und verzeichnet die Schäden, die vorhanden sind“, so Toms.

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Ferdinand Toms ist Ingenieurkonsulent für Bauingenieurswesen bei Toms Ziviltechniker

Das können verrostete Stahlträger sein, Sprünge in der Fassade und Setzungen. „Der Ist-Zustand des Gebäudes wird erhoben, Baugebrechen aufgelistet und ein Sanierungsplan erstellt“, so der Experte. Diese werden mit Vorgaben vorsehen, bis wann sie zu beheben sind. Was passiert, wenn man der Aufforderung nicht nachkommt? Bis dato gebe es keine Geldstrafen, dafür setzt die Behörde Ersatzmaßnahmen. „Die Behörde darf diese mit Fristsetzung vorantreiben – oder wenn dringend, wird die Sanierung gemacht und in Rechnung gestellt“, erzählt Toms.

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Balkon: Schäden an der Baukonstruktion

„Es ist wie beim Energieausweis. Die Bewohner müssen das Bauwerkstagebuch vorzeigen, wenn die Wohnung oder das Haus verkauft wird“, so der Experte. „Liegt es nicht vor, ist dies ein Mangel.“ Die Sachverständiger schauen sich vorrangig Dachboden, Dachstuhl, Gesimse und den Keller an. Es geht dabei um den Werterhalt der Immobilie.

Die Kosten für die Erstellung des Bauwerkstagebuchs beziffert Ferdinand Toms mit einem niedrigen vierstelligen Betrag für ein großes Zinshaus. „Wenn man jetzt einen Ziviltechniker oder Gutachter beauftragt, wird sich jemand finden.“ Je länger man sich Zeit lässt, desto schwieriger.

Das Bautagebuch besteht aus Baubeschreibung, Auflistung Konsens, Umbau, rechtliche Historie, Unterlagen zum Gebäude. Beurteilt wird nach dem Ampelsystem: Von „dringender Sanierungsbedarf“ in Dunkelrot bis „Gefahr in Verzug“ in Rot. Gelb bedeutet „nicht dringender Auftrag“ und Grün: „keine Mängel“.

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