Darf man bei getrennten Abstimmungseinheiten dennoch mitreden?

Mehrere Hände unterschiedlicher Hautfarbe zeigen den Daumen nach oben.
Experten beantworten jeden zweiten Montag Fragen am Wohntelefon unter 05-903022337. Nächster Termin: 10. Juni.

Frage: In unserem Wohnungseigentumsobjekt gibt es ein Haupt- und zwei Nebengebäude, es gibt getrennte Abrechnungseinheiten. Nun wollen die Wohnungseigentümer der Nebengebäude bei einer Beschlussfassung bezüglich des Haupthauses eingebunden werden, obwohl sie nicht mitzahlen. Ist das rechtens?

Eine Frau telefoniert an einem Schreibtisch vor einem Fenster mit Blick auf eine Stadt.

 Rechtsanwältin Karin Sammer, Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), antwortet: Wenn dazu nicht auch eine abweichende Abstimmungseinheit vereinbart wurde, dann tritt Ihre Befürchtung ein, dass selbst in jenen Verwaltungsangelegenheiten, die nur die geschaffene Abrechnungseinheit betreffen, die Mehrheit der Wohnungseigentümer entscheidet und nicht nur die, die die Kosten zu tragen haben.

Eine Vereinbarung über eine abweichende Abrechnungseinheit inkludiert nicht automatisch auch eine abweichende Abstimmungseinheit. 

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