Darf man bei getrennten Abstimmungseinheiten dennoch mitreden?
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Frage: In unserem Wohnungseigentumsobjekt gibt es ein Haupt- und zwei Nebengebäude, es gibt getrennte Abrechnungseinheiten. Nun wollen die Wohnungseigentümer der Nebengebäude bei einer Beschlussfassung bezüglich des Haupthauses eingebunden werden, obwohl sie nicht mitzahlen. Ist das rechtens?
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