Strafen drohen: Was sich ab heute beim FinanzOnline-Login ändert

Zusammenfassung
- Ab 1. Oktober ist für den Zugang zu FinanzOnline die Zwei-Faktor-Authentifizierung über ID Austria verpflichtend.
- Wer die neue Authentifizierung nicht aktiviert, verliert den Zugang zum elektronischen Postfach und riskiert Fristversäumnisse sowie Strafen.
- Für den Erhalt von Briefen per Post statt elektronischer Nachrichten ist eine schriftliche Aufforderung an das Finanzamt erforderlich.
Was schon im Juli von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) angekündigt wurde, tritt ab heute - 1. Oktober - auch offiziell in Kraft:
Um FinanzOnline sicherer zu machen wurde der Zugang über ID Austria eingerichtet. Wer diesen Zugang bereits nutzt, für den ändert sich nichts. Wer noch keine ID Austria hat, muss hingegen mit einer Änderung leben. Es wurde nämlich wie beim Online-Banking eine Zwei-Faktorisierung eingeführt, um die Sicherheit zu erhöhen. Schlagend ab heute.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) versicherte im Juli auch, dass für den Zugang kein Smartphone notwendig sei, sondern dieser mit zusätzlichem Programm am Laptop gewährt werden könne. "Gleichzeitig bleibt es jedoch möglich, Steuerangelegenheiten weiterhin analog mit den entsprechenden Finanzamts-Formularen zu erledigen, um hier niemanden auszuschließen."
Aktuell werden laut Finanzministerium von rund 6 Millionen Veranlagungen bereits 83 Prozent online eingereicht. 36 Prozent der User loggten sich bisher ins Portal via ID Austria ein.
Folgen für die Österreicher?
Wer die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht rechtzeitig aktiviert hat, verliert ab diesem Zeitpunkt den Zugang zum elektronischen Postfach. Und damit auch zu allen wichtigen Schreiben des Finanzamts, etwa auch Bescheide für Strafandrohungen.
Davor warnt die Arbeiterkammer Kärnten. "Für das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten. Damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Das kann Mahnverfahren und zusätzliche Strafen sowie Nachzahlungen nach sich ziehen", erklärt dazu AK-Steuerexpertin Diana Jusic.
Und weiter: "Wer die Arbeitnehmerveranlagung 2024 verspätet einreicht, muss laut Finanzamt mit 150 Euro Zwangsstrafe, Verspätungszuschläge und einem geschätzten Steuerbescheid rechnen." Ärger, den sich die Menschen ersparen sollten. Die neuen Regeln könne niemand umgehen, sagt auch AK-Präsident Günther Goach und appelliert: "Sorgen Sie für Ihren Zugang, um weiterhin problemlos sämtliche Services von FinanzOnline nutzen zu können."
Schriftliche Aufforderung ans Finanzamt nötig
Wer künftig Briefe per Post statt elektronischer Nachrichten bevorzugt, muss das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, Benachrichtigungen künftig postalisch zuzusenden. Auf der AK-Website kaernten.arbeiterkammer.at/2fa steht dafür ein Musterbrief zum Download bereit.
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