Hypo: Kreditrückzahlgarantie an BayernLB bleibt aufrecht

Der EU-Gerichtshof hat eine Nichtigkeitsbeschwerde Österreichs zu einer 2,638 Mrd. Euro schweren Kreditrückzahlgarantie der Republik an die BayernLB abgewiesen. Die EU-Richter urteilten, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB anlässlich der Hypo-Notverstaatlichung 2009 gewährt hat, eine staatliche Beihilfe darstellt, die mit EU-Recht vereinbar sei.
Österreichs Klage abgewiesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die von Österreich gegen die Beschlüsse der EU-Kommission erhobene Klage (T-427/12) ab. Österreich hatte die in Rede stehende Garantie in Abrede gestellt.
Urteil nach Vergleich obsolet
Das Urteil ist in den Augen Österreichs aber nicht mehr relevant. "Aufgrund des Vergleichs zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern sowie der Bayerischen Landesbank (der KURIER berichtete), der mit der Umsetzungsvereinbarung vom 11. November 2015 besiegelt wurde, hat diese Entscheidung keine Relevanz für die aktuelle Situation, hieß es in einer Stellungnahme des Finanzministeriums.
In Wien sagte am Donnerstag auch der SPÖ-Fraktionschef im U-Ausschuss, Kai Jan Krainer, zur APA, "das Urteil ist eigentlich obsolet - durch den Vergleich mit Bayern".
Kritiker fühlen sich bestätigt
Der NEOS-Politiker im Hypo-Untersuchungsausschuss, Rainer Hable, fühlte sich durch das heutige EuGH-Urteil in seiner Kritik an der Notverstaatlichung der Hypo indes bestätigt. Der EuGH attestiere "mit dem Siegel des Höchstgerichts, dass das Verhandlungsergebnis bei der Hypo-Übernahme 2009 für Österreich so schlecht war, dass es als staatliche Beihilfe Österreichs an die Bayrische Landesbank zu werten ist".
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