Homeoffice künftig auch im Kaffeehaus möglich
Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll nun auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände - etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus - vor, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mit. Die Begutachtungsfrist läuft bis 21. Mai.
Auf den Gesetzesentwurf haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung geeinigt. Im Rahmen der Novelle wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind.
Corona-Nachwirkung
Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, wurde während der Covid-19-Pandemie ein Homeoffice-Paket beschlossen. Damit sollte es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, von zuhause aus zu arbeiten, ohne den Unfallschutz zu verlieren.
Zudem wurden auch steuerliche Vorteile eingeräumt. Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es auch bei der Gesetzesnovelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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