Zu hohe Mieten im Altbau: So kann man bis zu 5.000 Euro zurückholen

Zu hohe Mieten im Altbau: So kann man bis zu 5.000 Euro zurückholen
Die Arbeiterkammer bietet einen kostenlosen Altbau-Mietencheck an und zieht bei Bedarf für Betroffene vor Gericht.

Zusammenfassung

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  • Die Arbeiterkammer führt 300 Verfahren zu hohen Altbau-Mieten, mit kostenlosem Mietencheck und rechtlicher Unterstützung.
  • In Wien fallen zwei Drittel der Altbau-Mietwohnungen unter Richtwertmietzins, wobei unklare Gesetze zu überhöhten Mieten führen.
  • Außergerichtliche Einigungen brachten Mietern durchschnittlich 5.000 Euro zurück, bei Verfahren dauert die Entscheidung 1 bis 2 Jahre.

Die Arbeiterkammer (AK) hat im vergangenen Jahr zu hohen Mieten im Altbau den Kampf angesagt. Rund 1.400 Mieterinnen und Mieter haben den kostenlosen Altbau-Mietencheck, den die AK seit etwa einem Jahr anbietet, bisher in Anspruch genommen.

Über 300 Verfahren seien derzeit bei Gericht oder der Schlichtungsstelle anhängig, in einigen Fällen habe es bereits außergerichtliche Einigungen gegeben, teilte die AK am Mittwoch in einer Aussendung mit.

In der Regel dauere es bei einem Verfahren 1 bis 2 Jahre, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. Eine außergerichtliche Einigung habe es bisher in einigen Dutzend Fällen gegeben, durchschnittlich hätten die Mieterinnen und Mieter dadurch rund 5.000 Euro zurückbekommen, so die AK.

Unklares Gesetz führt zu Unsicherheiten

In Wien fallen rund zwei Drittel der privaten Altbau-Mietwohnungen unter den Richtwertmietzins. Das Gesetz sei allerdings sehr unklar, viele Vermieterinnen und Vermieter würden daher mehr Miete verlangen als erlaubt, so die AK in ihrer Aussendung. In solchen Fällen können sich Mieterinnen und Mieter zur kostenlosen Überprüfung ihrer Richtwertmiete im Altbau an die AK Wien wenden. Bei Bedarf zieht die Interessensvertretung für die Betroffenen vor Gericht. Notwendig ist dafür die AK-Mitgliedschaft. Außerdem muss der Mietvertrag dem Richtwertmietzins unterliegen, für Wohnungen im Neubau ist das etwa nicht der Fall.

Die Mieterinnen und Mieter erhalten dabei die gesamten von der AK erstrittenen Ansprüche zurück - anders als bei privaten Prozessfinanzierern, die im Erfolgsfall an der erstrittenen Summe beteiligt werden müssen.

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