Höchstrichter: Anwälte kritisieren parteipolitische Postenbesetzungen
Armenak Utudjian
„Wichtig ist, dass solche Auswahlverfahren generell professionalisiert werden, unter Beiziehung externer Experten, zum Beispiel von Personalberatern, sowie von Vertretern der Anwaltschaft“. Armenak Utudjian, Präsident der Rechtsanwaltskammertages, geht mit parteipolitischen Besetzungen streng ins Gericht.
Einzelfälle wie die aktuelle Nominierung eines Ersatzmitglieds des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) will der oberste Vertreter der 8.000 heimischen Anwälte und ihrer 1.700 Anwärter nicht kommentieren. Aber Hearings dürften nicht „als Vorwand für eine parteipolitische Bestellung dienen“. Die Entscheidungsorgane – Regierung, Bundesrat, Parlament – müssten „ihre Entscheidungen entsprechend begründen“. Nachsatz: „Wie das in der Wirtschaft allgemein üblich ist“. Die Causa sorgt in der Anwaltschaft für Empörung, weil die Vorgänge stark nach parteipolitischer Besetzung riechen. Der prestigeträchtige Posten wurde im Sommer 2025 ausgeschrieben, Anfang Oktober traten acht männliche Kandidaten vor den Verfassungsausschuss im Parlament zum Hearing an.
SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler hätte laut Regierungsabkommen das Nominierungsrecht, die Neos legten sich aber quer. Schließlich einigte sich die Koalition im Verfassungsausschuss auf einen Kandidaten, Ronald Faber, Hofrat und Richter des Verwaltungsgerichtshofes.
Bestwert im Hearing
Am besten abgeschnitten im Hearing soll allerdings der renommierte Wiener Wirtschaftsanwalt und Univ. Prof. Michael Enzinger, 66, haben. Das berichten Mitglieder des Ausschusses übereinstimmend dem KURIER. Enzinger habe zusätzlich zu seiner hohen fachlichen Expertise den Vorteil langjähriger Erfahrung.
Michael Enzinger: "Wieder kommt parteigebundener Kandidat zum Zug"
„Die fachliche Qualifikation kann ich nicht beurteilen, aber Tatsache ist, dass wieder ein parteigebundener Kandidat zum Zug kommt. Das ist im Sinne des Rechtsstaates bedenklich“, moniert Enzinger im Gespräch mit dem KURIER. Die Bestellmodalitäten für den VfGH „sind allgemein schon lange in der Kritik gestanden und stehen es heute immer noch“.
Der Öffentlichkeitsrechtler Faber war einst Referent für den Österreich-Konvent im SPÖ-Parlamentsklub und arbeitete für Heinz Fischer. Und Vorsitzende des Verfassungsausschusses ist die ehemalige SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar.
Enzinger hat den Nachteil, politisch unabhängig zu sein. Bereits als Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer kritisierte er „Postenschacher. Ich habe bei der Besetzung des VfGH andere Lösungen eingemahnt als politische Besetzungen“. Faber wurde vergangene Woche im Plenum auch mit den Stimmen der Opposition abgesegnet.
Kommentare