Handwerksmeister können künftig Titel führen

Handwerksmeister können künftig Titel führen
Die Titel "Mst.in" und "Mst." sollen gleichwertig zu Bachelor-Abschluss oder Ingenieur-Qualifikation gelten.

Österreich wird manchmal scherzhaft als Land der Titel bezeichnet. Nun kommt eine weitere "Meisterleistung vor den Vorhang", wie es die Wirtschaftskammer formuliert. Denn mit der Novelle zur Gewerbeordnung, die nun vom Nationalrat beschlossen wurde, wird der handwerkliche Ausbildungsabschluss "Meister" eintragungsfähig für offizielle Dokumente.

Geprüfte Meister dürfen künftig im Reisepass oder Führerschein "Mst." oder "Mst.in" vor dem Namen führen. "Die Ausbildung zum Meister und zur Meisterin ist eine hochwertige Ausbildung, die es auch verdient, sichtbar getragen zu werden", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Im September 2018 wurde der Titel eines Handwerksmeisters im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) dem Niveau 6, gleichwertig einem Bachelor-Abschluss oder der Ingenieur-Qualifikation, zugeordnet.

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