Händler ziehen wegen Lockdown vor Verfassungsgericht

Händler ziehen wegen Lockdown vor Verfassungsgericht
Die Händler sehen in der Schließung ihrer Geschäfte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum und auf Erwerbsfreiheit.

62 österreichische Händler haben eine Klage gegen die behördliche Schließung der nicht lebensnotwendigen Geschäfte im Zuge des vierten Corona-Lockdowns beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, berichtete "derstandard.at" am Dienstag. Der Individualantrag wurde Freitagabend erstellt und ist laut Auskunft des Gerichts bereits dort eingelangt.

Gleichheitssatz

Unternehmen quer durch alle Branchen, vom Mode- über den Sport- bis hin zum Elektrofachhandel, schlossen sich ihm an. Die Händler sehen in der Schließung ihrer Geschäfte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum und auf Erwerbsfreiheit. Der Gleichheitssatz werde ebenso verletzt wie das Legalitätsgebot.

Da eine kurzfristige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht zu erwarten ist, geht es dem Handel um eine rechtliche Klarheit im Fall weiterer Lockdowns, berichtet "derstandard.at".

Kommentare