Geplante Berichtspflicht der BWB schlägt hohe Wellen

Geplante Berichtspflicht der BWB schlägt hohe Wellen
Gestern endete die Begutachtungsfrist für die Novelle. Die Wettbewerbshüter legen ihre Sicht der Dinge dar

Der Streit zwischen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und dem obersten Wettbewerbshüter Theodor Thanner geht in die nächste Runde. Gestern endete die Begutachtungsfrist für die von Schramböck geplanten Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht. Geht es nach den Vorstellungen des Ministeriums, sollen die geplanten Änderungen noch vor dem Sommer durchgewunken werden. Schramböck argumentiert, dass es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der sogenannten ECN+-Richtlinie, geht. Über die Art der Umsetzung wird aber wie berichtet heftig gestritten.

Amtsschimmel

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) protestiert einmal mehr gegen die geplante Novelle. Denn diese würden „die Verpflichtung zur Einhaltung des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufweichen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen erhöhen“, schreibt die BWB in einer Stellungnahme. Das würde Verfahren in die Länge ziehen und damit dem Wirtschaftsstandort schaden.

Nicht nur die BWB kritisiert, dass Türkis-Grün die Wettbewerbshüter einer Berichtspflicht unterwerfen will. So fordert die Rechtsanwaltskammer zumindest eine gesetzliche Klarstellung, dass sich diese nicht auf laufende Verfahren bezieht. Professoren für Wettbewerbsökonomie mehrerer Unis finden überhaupt, dass der Absatz ersatzlos gestrichen werden sollte. Kritisch äußerte sich auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die mit der BWB beim Baukartell zusammenarbeitet.

Selbst die EU-Kommission meldete sich zu Wort. Man habe den zuständigen Ministerien informell eine Stellungnahme übermittelt. „Wir halten es für äußerst wichtig, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine korrekte Umsetzung der ECN+-Richtlinie aktiv zu unterstützen und achten besonders auf die korrekte Umsetzung der Unabhängigkeitsgarantien“, hieß es in Brüssel zur APA.

Neben der Berichtspflicht geht es aber auch um strukturelle Probleme. „Laut der Richtlinie muss für Wettbewerbsbehörden eine vollständige Unabhängigkeit im personellen, finanziellen und technologischen Bereich gewährleistet werden“, schreibt die BWB. Der geplante Gesetzesentwurf sehe nötige Anpassungen aber nicht vor.

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