Gender Pay Gap: AK drängt auf Lohntransparenz auch bei kleinen Firmen
Österreich zählt bei der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu den EU-Schlusslichtern. Frauen verdienen um 18,4 Prozent weniger als Männer. "Das heißt, dass sie für den selben oder gleichwertigen Job am Ende des Monats ein Fünftel weniger im Börserl haben", sagt Eva-Maria Burger, Leiterin der AK Frauenpoltik .
Die Arbeiterkammer drängt anlässlich des Equal Pay Day am 1. November auf die rasche Umsetzung der im vergangenen Jahr beschlossenen EU-Richtlinie zur Lohntransparenz. Denn von diesem Tag bis zum Jahresende müssen Frauen symbolisch gesehen gratis arbeiten. Die Lohntransparenz müsse auf der Prioritätenliste der künftigen Regierung ganz oben stehen, fordert Burger.
Ab 25 Mitarbeiter
Die Richtlinie, die in den EU-Staaten bis Mai 2026 umgesetzt werden muss, sieht vor, dass Unternehmen ab 100 Mitarbeitern Einkommensberichte erstellen müssen. Die Arbeiterkammer plädiert dafür, dass sie in Österreich bereits bei Unternehmen ab 25 Mitarbeitern zum Einsatz kommen soll.
Österreich sei ein Land der Klein- und Mittelunternehmen, sagt Burger. Werde die Grenze herabgesetzt, könnten anstatt knapp mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 70 Prozent davon profitieren. Anstatt 0,5 Prozent der Unternehmen wären dann 3 Prozent davon betroffen.
Bereits heute müssen Unternehmen ab 150 Mitarbeitern solche Einkommensberichte erstellen. Sie geben Einblick in die Einkommensstruktur im Unternehmen, wahren aber auch die Anonymität.
Kulturveränderung
Arbeitnehmerinnen, die sich diskriminiert fühlen, hätten es derzeit schwer, das auch zu beweisen, sagt Burger. Die EU-Richtlinie führe ein Auskunftsrecht ein. Jetzt könnten sie erfragen, wie viel eine Vergleichsgruppe verdiene, die einen gleichwertigen Job oder die gleiche Arbeit im Unternehmen mache.
Lohnunterschiede auszugleichen, sei erst dann möglich, wenn Betroffene Einblik in die Entlohnungsstruktur haben, sagt Burger. Sie ist davon überzeugt, dass solche Einkommensberichte eine Kulturveränderung bewirken können. "Sie zielen darauf ab, dass über Einkommen und Geld offen gesprochen werden kann."
Monitoringstelle und wirksame Sanktionen
Die EU-Richtlinie sieht auch die Einrichtung einer Monitoringstelle vor, die die Einkommensberichte gesammelt veröffentlicht. Arbeiternehmerinnen könnten sie nach Branche, Arbeitergeber und Region durchsuchen und so auch eine Orientierungshilfe, etwa für Bewerbungen, erhalten.
Die AK fordert auch wirksame und abschreckende Sanktionen, wenn gegen die Vorgaben verstoßen wird. Die seien derzeit nicht gegeben. In Österreich werde lediglich eine Verwaltungsstrafe von 360 Euro verhängt, wenn in Stellenausschreibungen keine Angabe zum Mindestentgelt enthalten ist, sagt Burger.
Es müssten deutlich höhere Strafen sein. In der EU-Richtlinie sei vorgesehen, dass sie vom Jahresumsatz abhängig sein sollen.
Lohndiskriminierung
Die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen lasse sich nur zu einem Drittel statistisch, etwa durch strukturelle Ungleichheiten, erklären, sagt Burger. Bei zwei Dritteln liege die Vermutung nahe, dass es sich um Lohndiskriminierung handle.
Deshalb sei es gerade für Österreich wichtig, den Gender Pay Gap zu beleuchten. Die Zeit dränge auch deshalb, weil bis Juni 2026 eine Monitoringstelle eingerichtet werden müsse, sagt Burger.
Vorteile auch für Unternehmen
Vorteile bringe die Lohntransparenz auch den Arbeitergebern. Faire Entlohnung sei nicht nur ein Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt sondern stärke auch die Zufriedenheit und Produktivität der eigenen Mitarbeiter.
Vorteile bringe sie auch für den Standort, sagt Burger: Österreich könne es sich in Zeiten des Arbeitskräftemangels nicht leisten, den vorletzten Platz in der EU zu besetzen.
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