Geldwäsche-Richtlinie: EU leitet Verfahren gegen Österreich ein
Die Hisbollah nützt Spendensammlungen wie Geldwäsche (Symbolbild)
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch bekanntgegeben, gegen Österreich, Deutschland und Frankreich wegen der nicht korrekten Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Versäumnisse betreffen laut Kommission insbesondere die Definitionen und Regelungen zur Haftung juristischer Personen. Weiters hat die Kommission Österreich aufgefordert, die EU-Vorschriften zur Geschlechterparität in Aufsichtsräten vollständig umzusetzen.
Österreich muss auf Mängel reagieren
Die Anti-Geldwäsche-Richtlinie definiert Straftatbestände und Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen im Zusammenhang mit Geldwäsche. Ihr Ziel ist es, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu verhindern, dass Straftäter mildere Rechtssysteme ausnutzen.
Angesichts der fehlerhaften Umsetzung der Regelung übermittelt die Kommission Österreich, Deutschland und Frankreich ein förmliches Mahnschreiben. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu reagieren und diese zu beheben. Erfolgt keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission im nächsten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens begründete Stellungnahmen versenden.
Geschlechterparitäts-Richtlinie: Klage vor EuGH droht
Österreich und acht weitere EU-Länder haben laut Kommission die nötigen nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die Geschlechterparität in Aufsichtsräten nicht fristgerecht mitgeteilt. Die Richtlinie sieht für große börsennotierte EU-Unternehmen einen Anteil von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts in ihren nicht-exekutiven und 33 Prozent in allen Aufsichtsräten vor. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024. Die Kommission hatte im Jänner 2025 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da mehrere EU-Staaten - darunter Österreich - die Frist versäumt hatten.
Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Zypern, Lettland, Ungarn, Polen und Portugal haben bis heute keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, begründet die Brüsseler Behörde heute ihren weiteren Schritt im Verfahren. Die Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die begründete Stellungnahme zu antworten und die Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission die Fälle dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen und die Verhängung von Geldstrafen beantragen.
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