AK startet Aktion für Stop-Loss-Geschädigte
Die Arbeiterkammer will Stop-Loss-Order geschädigte Frankenkreditnehmer unter die Arme greifen. Sie hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) damit beauftragt, ein Sammelschlichtungsverfahren durchzuführen, um Betroffene bei der Durchsetzung von allfälligen Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Notwendige Unterlagen können unter verbraucherrecht.at/stop-loss hochgeladen werden.
100 Euro Unkostenbeitrag
Mit Ausnahme eines Unkostenbeitrages von 100 Euro pro Teilnehmer werde diese Aktion von der Arbeiterkammer finanziert, teilte die Arbeiterkammer am Dienstag in einer Aussendung mit. Führt das Schlichtungsverfahren zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist eine Sammelklage geplant.
Teilnahmebedingungen
An der Sammelaktion nicht teilnehmen können dagegen Kreditnehmer, die das bis Ende Februar befristete Angebot der Banken annehmen, kostenfrei wieder in den Schweizer Franken zurückzuwechseln. In diesem Falle könne kein Schadenersatz mehr gefordert werden, so die AK.
AK: Stop-Loss kein Sicherungsinstrument
Frankenkreditnehmer haben nach Ansicht der AK Anspruch auf Schadenersatz gegen ihre Bank, weil die Banken in der aktuellen Situation eine Stop-Loss-Order nicht als Sicherungsinstrument für einen Frankenkredit anbieten hätten dürfen. Die Kreditnehmer wären fälschlicherweise in Sicherheit gewiegt worden und hätten die Chance nicht wahrgenommen, zu dem Kurs von 1,20 in den Euro zu konvertieren. Viele Kunden seien dagegen erst zu einem Kurs von 1:1 konvertiert worden, woraus sich damit ein realisierter Schaden in oft beträchtlicher Höhe ergebe.
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