Mehr Beschwerden wegen möglichem Anlagebetrug

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verteidigt die strengeren Kreditvergabe-Kriterien.
1.100 Hinweise bedeuten eine Steigerung um 37 Prozent. Auch Zahl der Whistleblower-Hinweise sind deutlich gestiegen.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat 2023 wesentlich mehr Beschwerden in Bezug auf möglichen Anlagebetrug erhalten. Um diesen Verdacht ging es bei rund 1.100 Hinweisen, das entspricht einer Steigerung von 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie die FMA am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Demzufolge haben sich im vergangenen Jahr generell mehr als 3.000 Bürgerinnen und Bürger an die Verbraucherinformation der Aufsichtsbehörde gewandt.

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Eine deutlich höhere Frequenz registrierte die FMA auch im hauseigenen Whistleblower-System. Unternehmens- und Marktinsider können durch diesen Kanal anonym auf diverse Missstände hinweisen. Im Vorjahr gab es 432 Anzeigen, um gut 80 Prozent mehr als 2022. 234 davon betrafen den Aufsichtsbereich der Behörde, wobei es bei 67 um den Verdacht auf Anlagebetrug, bei 60 um das Bank- und Kreditwesen und bei weiteren 60 um die Wertpapieraufsicht ging. "Bemerkenswert ist, dass seit Jahren die Hinweise zu Verstößen im Wertpapierbereich signifikant steigen", hielt die FMA in der Mitteilung fest.

Die Whistleblower-Hinweise zur Bankenaufsicht hätten sich vor allem auf die fachliche Eignung von Schlüsselfunktionären, wie Geschäftsleiter oder Aufsichtsräte, auf Mängel in der Transparenz und Governance in Unternehmen sowie nicht erfüllte Meldepflichten bezogen. In der Wertpapieraufsicht betrafen die Hinweise den Angaben zufolge vor allem Verstöße gegen die Prospektpflicht, aber auch auf für Kunden grob nachteilige Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Finanzprodukten.

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Die Regierung hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz zum besseren Schutz von Whistleblowern beschlossen. Es sieht die Einrichtung von internen und externen Meldestellen für Hinweisgeber im öffentlichen Sektor sowie in jedem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vor.

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