Flughafen Wien: Jeder vierte Flug zu spät

Bitte warten, Ihr Flug hat Verspätung...
Platz 4 der unpünktlichsten Flughäfen im DACH-Raum im ersten Halbjahr. Frankfurt schneidet am schlechtesten ab.

Verspätungen zählen am Flughafen Wien-Schwechat zum Alltag. Allein im ersten Halbjahr war knapp jeder vierte Flug zumindest 15 Minuten verspätet oder ist ausgefallen, geht aus einer Auswertung des Fluggastrechte-Portals AirHelp hervor. Das bedeutet Platz 4 im Negativ-Ranking der 20 größten Flughäfen im deutschsprachigen Raum. Die schlechtesten Pünktlichkeitswerte wies der Flughafen Frankfurt am Main auf.

14.130 Verspätungen

In Wien starteten demnach von rund 58.100 Flügen 14.130 verspätet oder fielen aus, teilte AirHelp am Mittwoch mit. Das entspricht einem Anteil von 24,3 Prozent. Damit verbesserte der Flughafen Wien seine Bilanz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 0,7 Prozentpunkte und blieb auf dem vierten Platz. 

Bundesländer besser

Deutlich zuverlässiger starteten die Flugzeuge innerhalb Österreichs in Salzburg: Im aktuell untersuchten Zeitraum erfolgten 16,3 Prozent aller Flüge nicht nach Plan, was dem Flughafen Platz 18 einbrachte. Am Flughafen Graz (Rang 16) und Innsbruck (Rang 15) verreiste man mit jeweils 17,2 Prozent außerplanmäßig gestarteten Flügen ebenfalls vergleichsweise pünktlich. An diesen drei Flughäfen startete mit insgesamt etwas mehr als 10.000 Flügen damit aber nur ein Bruchteil des Wiener Aufkommens.

Frankfurt vor Zürich

Der unpünktlichste Airport des Vergleichs war der Flughafen Frankfurt am Main: Insgesamt waren dort 30 Prozent von 112.700 Flügen verspätet oder fielen aus. Den zweiten Platz des Rankings belegte der Flughafen Zürich mit einer Verspätungs- bzw. Ausfallrate von 27,4 Prozent, dicht gefolgt von München mit 27 Prozent. Die Plätze fünf und sechs belegen Genf (24 Prozent) und Hamburg (23,6 Prozent).

Fluggastrechte

AirHelp weist darauf hin, dass im Falle eines stark verspäteten oder ausgefallenen Fluges sowie bei einer Nichtbeförderung  Reisende u.a. Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU und, die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Das Recht auf finanzielle Entschädigung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden, sonst verjährt der Anspruch. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von ihrer Kompensationspflicht befreit wird.

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