Fluggastrechteportal verklagt Ryanair wegen Streiks

Fluggastrechteportal verklagt Ryanair wegen Streiks
"Wir kämpfen dafür, dass Fluggäste zu ihrem Recht kommen", sagt der Flightright-Rechtsexperte.

Das deutsche Fluggastrechteportal Flightright hat wegen der Streiks in der vergangenen Woche Klage gegen den irischen Billigflieger Ryanair eingereicht. "Wir kämpfen dafür, dass Fluggäste zu ihrem Recht kommen", sagte Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice dem "Handelsblatt" vom Mittwoch. Der Streik sei "die logische Konsequenz von Ryanairs fragwürdiger Personalpolitik".

Ryanair habe durch "jahrelanges Lohndumping und Salamitaktik bei Gesprächen mit den Gewerkschaften einen solchen Streik heraufbeschworen", sagte de Felice der Zeitung weiter. Deshalb bestünden "keine Zweifel", dass Ryanair verpflichtet sei, seinen Kunden Entschädigungen für den Flugausfall zu zahlen.

Ryanair hatte hingegen argumentiert, seine Passagiere nicht für Flugausfälle und -verspätungen infolge des aktuellen Streiks zu entschädigen. Alle betroffenen Kunden seien rechtzeitig umgebucht worden oder hätten den Preis des Flugtickets zurückerhalten. Darüber hinaus werde man aber wegen der "außergewöhnlichen Umstände" keine Entschädigungen zahlen.

Tarifverhandlungen starten

Ryanair sieht sich seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, seine Mitarbeiter deutlich schlechter zu bezahlen als andere Billigfluggesellschaften. Das Unternehmen bestreitet dies. Erst im vergangenen Jahr hatte sich Ryanair nach langem Druck grundsätzlich bereit erklärt, Gewerkschaften anzuerkennen. Am Mittwoch startet die Gewerkschaft Verdi in der irischen Hauptstadt Dublin Tarifverhandlungen für die rund tausend Kabinenbeschäftigten der Fluggesellschaft in Deutschland.

Die Klage von Fligtright wurde dem "Handelsblatt" zufolge am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Laut einer EU-Verordnung haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber ebenso wie widriges Wetter als einen solchen Umstand. Verbraucherschützer haben an dieser Sichtweise allerdings rechtliche Zweifel.

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