EuGH: Frankreich darf Airbnb-Vermietung einen Riegel vorschieben

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EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken.
EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden.
Die obersten EU-Richter bestätigten eine französische Regelung, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf. Das verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, sofern zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorlägen. Und der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund. (Rechtssache C-724/18)
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