EU zieht den Stecker: Nach Glühbirne verschwindet auch Halogenlampe

EU zieht den Stecker: Nach Glühbirne verschwindet auch Halogenlampe
Gnadenfrist vorbei: Ab September ist in der EU der Vertrieb der energiehungrigen Lampen verboten.

Eigentlich hätte dieses Licht schon vor zwei Jahren ausgehen sollen. Damals gab es für die Halogenlampe jedoch noch eine Gnadenfrist. Jetzt ist wirklich Schluss. Ab 1. September dürfen die meisten Halogenleuchten in der EU nicht mehr vertrieben werden - die letzte Stufe der EU-Lampenverordnung tritt in Kraft.

Hinter dem jetzigen Auslaufen der Halogenlampe steckt - wie schon 2012 - die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Nach und nach sollen vor allem jene Produkte vom Markt, die besonders viel Strom fressen - also schlecht für die Umwelt sind. Bei der Glühlampe wurden nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umgewandelt - ein Trauerspiel für alle Energiebilanz. Der Verbrauch einer Halogenlampe ist nach Angaben der EU-Kommission von 2015 immer noch fünf mal höher als der einer LED.

Seit der Novellierung 2009 geht es bei der Ökodesign-Richtlinie zudem um Produkte, die den Energieverbrauch beeinflussen, etwa Duschköpfe oder Fenster. Der Stromverbrauch der Privathaushalte soll so gesenkt und stromsparenden Geräten zum Durchbruch verholfen werden.

Ersatz

Anstelle der Halogenlampen werden ab September also hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen liegen. Dadurch soll nach Angaben der EU-Kommission jährlich so viel Strom gespart werden, wie Portugal in einem Jahr verbraucht. Neben der Glühlampe mussten deshalb unter anderem schon bestimmte Staubsauger, Backöfen, Kochfelder, Dunstabzugshauben und Duschköpfe dran glauben. Dabei wird nach Angaben der EU-Kommission nur vom Markt genommen, wofür es einen vernünftigen Ersatz gibt.

Im September 2016 traf das aus Sicht der EU-Kommission und der EU-Staaten für die nun betroffenen Halogenlampen noch nicht zu. Nach der Analyse des Lichtmarkts und der technischen Entwicklungen kam die EU-Kommission damals zu dem Schluss, dass der 1. September 2016 zu früh für das Auslaufen sei. Deshalb die Gnadenfrist.

Ausnahmen

Und es wird noch immer Ausnahmen geben: Für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, sowie für jene Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern ist noch kein Ende in Sicht. Stattdessen sind vor allem die meist birnen- oder kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht betroffen. Restbestände dürfen ab September zwar noch verkauft, aber keine neuen Lampen produziert werden.

LED ist die Zukunft

Die Zukunft gehört stattdessen den LED-Leuchten. Darüber waren sich Experten schon zum Ende der Glühlampe 2012 einig. Damals waren LEDs allerdings noch deutlich teurer als etwa Energiespar- oder Halogenlampen. Seitdem sind die Preise allerdings stark gesunken - der EU-Kommission zufolge von 2010 bis 2017 um 75 Prozent.

Noch sind LEDs in der Anschaffung zwar meist noch etwas teurer als Halogenlampen. Die Mehrkosten hat man allerdings ziemlich schnell wieder drin. Laut EU-Kommission kann es schon nach einem Jahr so weit sein.

Die EU-Kommission prüft derzeit schon, wie es in Sachen Ökodesign weitergehen könnte. Studien sollen etwa das Einsparpotenzial von Wasserkochern, Handtrocknern, Hochdruckreinigern oder Aufzügen aufdecken.

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