EU will digitale Firmengründung mit 1 Euro Stammkapital ermöglichen
Eine EU-weit einheitliche Unternehmensform soll Start-ups grenzüberschreitendes Agieren wesentlich erleichtern. Das Europäische Parlament legte dazu am Dienstag eine Reihe von Empfehlungen für einen neuen, einheitlichen Rechtsrahmen, genannt "28. Regime" vor, der Bereiche wie Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuervorschriften umfasst.
Das bereits im Vorjahr initiierte Regelwerk soll es Unternehmen optional ermöglichen, unter abgestimmten einheitlichen Regeln in der gesamten EU zu operieren, ohne dabei die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten zu ersetzen. Die Empfehlungen des Parlaments sollen noch im ersten Quartal von der EU-Kommission vorgelegt werden. Die wichtigsten Punkte:
Rasche, rein digitale Abwicklung
Konkret soll es künftig möglich sein, vollständig digital, mit nur einem Euro Stammkapital und innerhalb von 48 Stunden eine "Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU bzw. EU Inc.)" zu gründen. Für den reibungslosen Betrieb von S.EUs im Binnenmarkt fordern die Abgeordneten ein von der Kommission betriebenes einheitliches, digitales und mehrsprachiges Portal, das in allen Mitgliedstaaten zugänglich ist. Der Zugang zu Investitionen soll auch über alternative Finanzierungsmodelle erleichtert werden.
Ziel der S.EU ist eine bessere, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen KMU, Start-ups, Scale-ups und Forschungseinrichtungen in der EU. Darüber hinaus sollen S.EUs Zugang zu spezialisierten und rascheren Streitbeilegungsverfahren erhalten, die auch in englischer Sprache durchgeführt werden können.
Auch soziale Standards sollen verankert werden
"Unsere Vision der S.EU würde es Unternehmen ermöglichen, sich innerhalb von 48 Stunden vollständig digital und grenzüberschreitend zu gründen", wird Berichterstatter Rene Repasi (SPD) in einer Aussendung zitiert. Weiters sollen optionale Schutzmechanismen vorgesehen werden, etwa die Trennung von Stimm- und Vermögensrechten oder eine vertraglich geregelte, zeitlich oder betragsmäßig begrenzte Gewinnverteilung. Zudem schlagen sie Regelungen vor, um Spitzenkräfte für S.EUs zu gewinnen und zu halten, unter anderem durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und Aktienoptionspläne für Beschäftigte.
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