EU-Bürokratieabbau: Neue Regeln für Lieferketten und Daten
Die im Vorjahr vereinbarten Abstriche am EU-Lieferkettengesetz sind endgültig beschlossen. Die 27 Europaministerinnen und -minister segneten die Änderungen bei einer Sitzung gestern, Dienstag, in Brüssel ab. Das Gesetz sieht nun weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen vor und wird zudem nach hinten verschoben, der Stichtag ist nun im Juli 2029.
Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen eigentlich für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Es war im Frühjahr 2024 beschlossen worden, greift aber noch nicht und wurde schon einmal verschoben. Wirtschaftsverbände halten die Belastung durch das Lieferkettengesetz seit Langem für zu hoch. Auf ihren Druck werden zahlreiche Firmen von den Vorschriften ausgenommen. Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro gelten. Bisher war eine Schwelle bei 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz vorgesehen.
Die betroffenen Unternehmen sollen zudem nicht mehr die Details ihrer gesamten Lieferkette überwachen müssen. Firmen sollen vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten „annehmbarerweise verfügbar“ sind, also keine tiefere Recherche verlangen.
Die Reform streicht zudem eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung künftig von den Gerichten in den unterschiedlichen EU-Staaten ab. Bußgelder für Verstöße sollen maximal drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
Chefverhandler
Heute, Mittwoch, geht es in Brüssel um eine weitere Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben, über die auf Ausschussebene abgestimmt wird. Dabei handelt es sich um Dokumentationspflichten aufgrund der Datenschutzgrundverordnung. „Bisher müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in großer Genauigkeit dokumentieren, welche Daten sie wie verarbeiten. Das bedeutet einen riesigen Verwaltungsaufwand“, sagt Lukas Mandl.
Der EU-Abgeordnete (ÖVP) ist einer der drei Chefverhandler des Europaparlaments zum vierten Paket zum Regulierungsabbau. „Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass das in Zukunft ab 750 Mitarbeitern gelten soll. Das würde aber noch immer viele Unternehmen hart treffen und von ihrem Kerngeschäft abhalten“, so Mandl. „Wir haben auf dem Verhandlungsweg im Europäischen Parlament erreicht, dass die Regeln nun erst ab 1000 Mitarbeitern gelten werden.“
Auch bei den Kennzahlen Umsatz und Bilanzsumme werde es zu Anhebungen kommen, heißt es aus Mandls Büro. Es gehe hier um 200 Millionen Euro Jahresumsatz statt wie von der Kommission vorgeschlagen 150; sowie um 172 Mio. Euro Bilanzsumme statt wie von der Kommission vorgeschlagen um 129.
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