EU-Gericht: Rubik's Cube zu Unrecht als Marke geschützt

EU-Gericht: Rubik's Cube zu Unrecht als Marke geschützt
Britische Firma verlor in Luxemburg: Technisches Detail der Drehbarkeit ist keine Marke, sondern sei als Patent zu registrieren.

Geübte Profis schaffen es in weniger als fünf Sekunden, den Rubik's Cube zu lösen. Der Streit über europäische Markenrechte an dem dreidimensionalen Puzzle zog sich über 14 Jahre. Am Donnerstag war das EU-Gericht in Luxemburg am Zug und entschied: Die 1999 eingetragene und von der deutschen Firma Simba Toys angefochtene Marke wurde 2017 zu Recht gelöscht. Die britische Firma Rubik's Brand Limited unterlag (Rechtssache T-601/17).

Patent oder Marke, das ist die Frage

Kern des komplizierten und langwierigen Rechtsstreits ist die Frage, was die wesentlichen Merkmale des in sich verdrehbaren Würfels mit verschiedenfarbigen Seiten sind. Das europäische Amt für Markenschutz EUIPO befand ursprünglich, dass man das Spiel als dreidimensionale Marke schützen lassen kann, und registrierte sie entsprechend.

Simba Toys mit Sitz in Fürth hielt dem schon 2006 entgegen, das Wichtigste bei dem Würfel sei die Drehbarkeit. Das sei eine "technische Lösung", und die könne nicht als Marke, sondern nur durch ein Patent geschützt werden.

EU-Gericht: Rubik's Cube zu Unrecht als Marke geschützt

Den Würfel mit den Füßen lösen: Auch dafür gibt es Bewerbe

Marke wurde gelöscht

Vor fünf Jahren wies das EU-Gericht die Klage von Simba Toys noch zurück, doch die Firma zog vor den Europäischen Gerichtshof, und dort gewann sie. Daraufhin löschte das EUIPO die Marke, was nun der derzeitige Rechteinhaber Rubik's Brand wiederum vor dem EU-Gericht anfocht. Doch die EU-Richter entschieden gegen den Kläger und bestätigten die "Nichtigerklärung der Unionsmarke".

Kommentare