Es ging un 31 Cent: Lohnkürzung bei Lokführer für eine Minute Verspätung

Der bizarre Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die legendäre Pünktlichkeit japanischer Bahnen, aber auch auf Japans nicht selten ausbeuterische Arbeitswelt.
Ein Lokführer hatte einen leeren Zug am Bahnhof Okayama in ein Depot fahren sollen, sich aber zunächst im Bahnsteig geirrt. Dadurch verzögerte sich die Abfahrt um eine Minute. Zur Bestrafung wurde ihm der Lohn um 43 Yen (umgerechnet 31 Cent) gekürzt. Dagegen zog der Lokführer vor Gericht.
Der Bahnbetreiber JR West hatte die Lohnkürzung mit ihrem strengen Arbeitsprinzip gerechtfertigt: „keine Arbeit, kein Lohn“.
Der Lokführer habe während der Verwechslung nicht gearbeitet. Dagegen argumentierte die Klägerseite, die beanstandete eine Minute Verspätung sei sehr wohl Arbeitszeit gewesen. Außerdem sei es durch das Versehen des Lokführers zu keinerlei Unterbrechung der Zugfahrpläne gekommen.
Der Lokführer hatte vor Gericht die ihm gekürzten 43 Yen plus 13 Yen an Überstundengeld eingefordert - außerdem 2,2 Millionen Yen (16.300 Euro) Schadenersatz für die durch die Entscheidung seines Arbeitgebers verursachten psychischen Leiden.
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