Dritter Lockdown kostet Handel erneut Milliarden
Der bevorstehende, dritte Corona-Lockdown von 26. Dezember bis inklusive 17. Jänner wird die heimische Handelsbranche erneut Milliarden an Umsatz kosten.
Handelsforscher von der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) erwarten Umsatzverluste von knapp 1,9 Mrd. Euro brutto. Zwischen 18. Jänner und 24. Jänner müssen Kunden dann einen negativen Corona-Test für den Besuch von Geschäften vorweisen können.
Der erste Lockdown verursachte laut den JKU-Handelsforschern einen Umsatzverlust im Handel von 3,8 Mrd. Euro und die zweite Zwangspause kostete 2,2 Mrd. Euro an Erlösen. Damit wird der heimische Handel mit den drei Lockdowns laut Schätzungen knapp 8 Mrd. Euro an Umsatz verloren haben.
Der Handelsverband erwartet Erlösverluste von sogar 10 Mrd. Euro. "Die drei harten Lockdowns haben den Handel in Mark und Bein getroffen", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA. Für das neue Jahr wünscht sich Will "mehr Planungssicherheit" von der Regierung.
Kritik am Freitesten
Kritisch sieht der Handelsverband die Corona-Massentests im Jänner als Vorbedingung für Lockerungen. Personen mit einem negativen Testergebnis dürfen ab 18. Jänner alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sowie Gastronomie und Hotels besuchen, ohne Test muss man eine Woche länger bis 25. Jänner warten.
"Man gewöhnt den Menschen durch 'Freitesten' den Gang zum Geschäft ab", so Will. Bei einer aktuellen Umfrage wollten sich 42 Prozent der Befragten "freitesten" lassen: Damit würde der dritte Corona-Lockdown für den Handel - mit Ausnahme der Supermärkte, Apotheken und Trafiken - fast ein Monat lang dauern, kritisierte der Handelsverband-Geschäftsführer.
Wegen des dritten Corona-Lockdowns müssen im Handel, bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikern, Masseuren oder Nagelstudios die Rollläden ab morgen, 26. Dezember, bis inklusive 17. Jänner herunten bleiben. Wie schon im Frühling und Mitte November bis Anfang Dezember dürfen nur wenige Geschäfte zwischen 6 und 19 Uhr offen haben, darunter Supermärkte, Drogerieketten oder Trafiken. Elektro-, Mode- und Schuhhändler, Möbelhäuser und Sportgeschäfte schließen hingegen.
Weiter offen haben dürfen hingegen Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben (zum Beispiel Banken, Kfz- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien). Auch der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich (neben den Apotheken etwa auch der Medizinprodukteverkauf) kann weiterhin geöffnet bleiben. Erstmals im Corona-Lockdown ist die digitale sowie telefonische Vorbestellung und Abholung von Waren in allen Geschäften erlaubt.
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