Doppelte Identifizierung beim Online-Shopping ab 15. März

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Ab kommendem Montag müssen Kunden Online-Zahlungen zwei mal freigeben. Für Online-Banken gilt die Auflage bereits.

Nach einer längeren Frist und einer Testphase ab Anfang 2021 ist es nun endgültig soweit: Künftig müssen sich Kunden, die Produkte online einkaufen möchten, bei der Zahlung doppelt identifizieren, also die Transaktion zwei Mal freigeben.

Für Online-Banking gibt es diese Auflage bereits seit September 2019, der Handel hat damals jedoch einen Aufschub bekommen, um die technischen Umstellungen umsetzen zu können.

Im Handel sowie in der Hotellerie hatte man 2019 wegen der geplanten "Zwei-Faktor-Authentifizierung" Zahlungsausfälle befürchtet. Die Frist sei für Betriebe zu knapp angesetzt, um sich technisch rechtzeitig umzustellen, lautete damals die Begründung. Die Europäische Bankenaufsicht und die Finanzmarktaufsicht (FMA) gewährten dem Handel daraufhin 15 Monate Schonfrist. Diese lief Ende 2020 aus. Seitdem lief eine Testphase, die Mitte März nun endet.

Mit der Änderung wird die EU-Zahlungsdienstleisterrichtlinie (Payment Services Directive/PSD2) umgesetzt. Laut dieser muss sich jeder Kunde bei Online-Zahlungen mit zwei von drei möglichen Kriterien ausweisen: Die drei Optionen sind ein PIN oder Passwort, eine Karte oder ein Smartphone, sowie ein biometrisches Kennzeichen wie ein Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Mit der Richtlinie soll der Zahlungsverkehr im Internet sicherer werden.

 

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