18.500 Haushalte klagen gegen Amazon Prime

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Weil beim Streamingdienst Prime Video Werbung angezeigt wird, beteiligen sich in Deutschland Tausende an einer Sammelklage. Auch in Österreich werden rechtliche Schritte geprüft.

Tausende Haushalte beteiligen sich an der Sammelklage gegen Amazon in Deutschland wegen des Streamingdienstes Prime Video. Bis jetzt hätten sich 18.534 Verbraucherinnen und Verbraucher ins Klageregister eingetragen, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mit. 

Das Klageregister war am 23. Mai geöffnet worden. Der Klage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben.

Werbung oder höhere Abogebühr

Der Streaming-Anbieter hatte seine Kundschaft vor die Alternative gestellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp 3 Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu streamen. Solche Änderungen sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nur mit aktiver Zustimmung der Kunden möglich und hatte eine Sammelklage eingereicht. 

„Unternehmen wie Amazon sind nicht unantastbar. Auch wenn der Kampf gegen einen so einflussreichen Anbieter viele Ressourcen schluckt: Wir gehen es an und zeigen klare Kante gegen solch ein Fehlverhalten“, erklärte Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Rechtliche Schritte werden auch in Österreich geprüft

Rechtliche Schritte gegen Amazon Prime werden auch in Österreich geprüft. Das kündigte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits im Februar an. Bisher sei noch keine Klage eingereicht worden, hieß es am Freitag seitens des VKI auf Anfrage des KURIER. 

Deutsche Konsumentenschützer hatten mit ähnlichen Klagen bereits gegen Netflix und Spotify Erfolg. In Österreich einigte sich vor Kurzem die Arbeiterkammer mit Netflix auf einen Vergleich wegen Abo-Preisänderungen von Netflix in den Jahren 2019 und 2020. Betroffene Kunden sollen 20 bzw. 30 Euro rückerstattet bekommen.

Auch der VKI war im Februar gegen den Streaminganbieter DAZN im Rechtsstreit um Preisanpassungsklauseln erfolreich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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