Deutlich mehr Sperren von Arbeitslosengeld im Halbjahr

Deutlich mehr Sperren von Arbeitslosengeld im Halbjahr
Anstieg um 17 Prozent auf 71.634 Sanktionen gegenüber dem Vorjahr. Ein Grund ist die verstärkte überregionale Vermittlung.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) verhängte im ersten Halbjahr um 17 Prozent mehr Sanktionen gegen Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe als im Vorjahr. Insgesamt waren es 71.634 Sperren, bestätigte das AMS am Mittwoch einen Bericht des Standard.

Die meisten Sanktionen (plus 11.540 auf 29.500)  gab es laut AMS, weil eine Arbeit/Schulung verweigert bzw. vereitelt wurde (§10). Davon entfielen insgesamt rund 11.700 auf tageweises unentschuldigtes Fernbleiben bei Schulungen, um fast 7.200 mehr als im ersten Halbjahr.

Mehr Feedback der Betriebe

Gründe für den Anstieg seien eine konsequentere Rückmeldung der Schulungsträger wegen tageweisen Fehlens bei Schulungen, mehr Vereitelungen der Arbeitsaufnahme durch die vielen freien Stellen bzw. eine starke Arbeitskräftenachfrage im ersten Halbjahr sowie deutlich verstärkte Aktivitäten des AMS im Bereich der überregionalen Arbeitsvermittlung.

Einen Rückgang um rund 6,4 Prozent auf mehr als 26.600 Fälle gab es wegen unentschuldigten Versäumens eines AMS-Termins  Wartefristen wegen Lösung des Dienstverhältnisses (§11) gab es in mehr als 15.000 Fällen (plus 3,4 Prozent). Mangels Arbeitswilligkeit nach Paragraf 9 wurde 387 mal das Arbeitslosengeld gestoppt.

Schon im Vorjahr gab es einen kräftigen Anstieg der Sperren um fast ein Fünftel auf 133.420 gestiegen. Das AMS sperrt bei Job- oder Schulungsverweigerung das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen. Bleiben Arbeitslose dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitsmarktservice das Arbeitslosengeld bis zur nächsten Kontaktaufnahme kurzzeitig streichen.

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