Dayli-Pleite: Prozesstermin gegen Haberleitner wackelt

APA12233094 - 09042013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT WI - dayli-CEO Rudolf Haberleitner am Dienstag, 09. April 2013, anl. der PK "Sonntagsöffnung - dayli-Management komplett - Neue Shops - Start in Deutschland" in Wien. In Österreich betreibt Haberleitner rund 900 ehemalige Schlecker-Filialen unter der Marke dayli. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Haberleitner muss sich vor Gericht wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verantworten.

Der für 9. April geplante Start des Prozesses gegen Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner und eine weitere Person wird wohl verschoben. "Der Termin wird nicht halten", sagte der Sprecher des Landesgerichts Linz, Walter Eichinger, am Dienstag. Ein neuer Termin steht demnach noch nicht fest.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat im Jänner Strafantrag beim Landesgericht Linz gegen Haberleitner und eine weitere Person wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der TAP Dayli Vertriebs GmbH eingebracht. Damit hat die Causa mehr als fünfeinhalb Jahre nach Insolvenz und Schließung der Drogeriemarktkette Dayli (vormals Schlecker) ein gerichtliches Nachspiel.

Die beiden ehemaligen Geschäftsführer sollen ab August 2012 Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen nicht oder nur so geführt haben, dass ein zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wurde. Kontrollmaßnahmen habe es keine gegeben. Haberleitner soll sich überhöhte Bezüge auszahlen und ein überteuertes Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen lassen haben. Insgesamt soll es zu einem Befriedigungsausfall der Gläubiger von über 112,9 Mio. Euro gekommen sein. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahren.

Das Verfahren zu den weiteren Vorwürfen der betrügerischen Krida gegen Haberleitner im Zusammenhang mit der Behebung von einer Mio. Euro, der Vorwurf des schweren Betruges gegen Haberleitner und eine weitere Person wegen Weinbestellungen und der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gegen den zweiten Geschäftsführer der TAP Dayli Vertriebs GmbH wegen überhöhter Zahlungen an Haberleitner nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit hat die WKStA eingestellt. Sie vermisste hier das "Vorliegen der subjektiven Tatseite".

Kommentare