Coronavirus: Handelsverband will für Schutzmasken Umsatzsteuer-Befreiung

Coronavirus: Handelsverband will für Schutzmasken Umsatzsteuer-Befreiung
Wegen behördlicher Vorgaben an Bevölkerung nicht auf medizinische Masken beschränken. "Auch für Stoffmasken" anzuwenden.

Das Finanzministerium wird demnächst vorübergehend die Umsatzsteuer auf Schutzmasken erlassen. Sie wären normalerweise mit 20 Prozent belegt. Ein Gesetzesentwurf wurde kurzfristig angekündigt. Der Handelsverband will die Mehrwertsteuerbefreiung für alle Atemschutzmasken.

Schließlich herrsche im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht, argumentiert der Verband. An diesen Vorgaben brauche der Staat nicht zu verdienen. Für Arztbesuche gibt es zumindest dringende Empfehlungen, Masken anzulegen.

Rückwirkend wirksam

Am Dienstag hat das Finanzministerium mitgeteilt, die Umsatzsteuerbefreiung gelte für "Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken," die nach dem 13. April und vor dem 1. August getätigt werden. Das entsprechende Gesetz soll rückwirkend wirksam werden. Demnach sei der Steuersatz für die Lieferung und den Erwerb dann auf 0% reduziert.

"Unsere Empfehlung ist, dass die Steuer für alle Masken erlassen wird, für medizinische ebenso für jene, die vom Lebensmittelhandel vergeben werden als auch für Stoffmasken, die zur Zeit beispielsweise auch von zahlreichen Textilfirmen und Händlern hergestellt werden", hieß es im Handelsverband.

Wunsch nach Details

Im Verband gingen zuletzt zahlreiche Anfragen zur Steuer-Frage ein. Hier wünscht man sich bald Details. Auch wie dies mit der rückwirkenden Steuerbefreiung aussehe - also ob dazu der Zeitpunkt der Bestellung oder der des Verkaufs gelte. Je schneller rechtlich Klarheit herrsche, umso einfacher wäre dies für die Buchhaltung der Händler, verlautete am Mittwoch vom Handelsverband.

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