Corona-Krise: Staatshaftung für Umbuchung und Reisegutscheine?

AUA und Laudamotion reagieren auf den Buchungsrückgang
Damit Konsumenten bei Insolvenz des Veranstalters laut Arbeiterkammer nicht durch die Finger schauen.

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich fordert eine Haftungsübernahme für umgebuchte Reisen und Reisegutscheine durch den Staat. Viele Leute wären bereit, Umbuchungen oder Gutscheine zu akzeptieren, wenn sie sich sicher sein könnten, dass diese bei einer Insolvenz des Reisebüros oder der Fluglinie nicht verfallen, so AK-Präsident Johann Kalliauer am Mittwoch.

Rechtlich gesehen müssen Urlauber, die wegen des Coronavirus ihre Reise nicht antreten können, ihr Geld zurückbekommen, erklärte die AK in einer Aussendung. Viele Veranstalter würden aktuell aber ihren Kunden Gutscheine anbieten oder versuchen, Umbuchungen vorzunehmen. Im Fall einer Pleite könnten dann auch die Konsumenten durch die Finger schauen, so die Befürchtung.

Die AK plädiert daher für eine staatliche Haftungsübernahme für umgebuchte Reisen, Flüge und Gutscheine. Diese solle schlagend werden, wenn ein heimisches Reisebüro, ein Reiseveranstalter oder eine österreichische Fluglinie insolvent wird. "Das wäre eine Win-win-Situation für alle Beteiligten", ist Kalliauer überzeugt, denn mit dieser Sicherheit im Rücken wären viele bereit, Umbuchung oder Gutschein statt Geld-zurück zu akzeptieren.

Im Fall einer gesetzlichen Regelung solle es auch einheitliche Vorgaben für die Umbuchungsmöglichkeiten geben: So sollen Preissteigerungen limitiert, die Geltungsdauer von Gutscheinen mindestens bis Ende 2021 und der Zeitraum für Umbuchungen jedenfalls bis Jahresende 2020 ausgedehnt werden. Denn viele wissen noch gar nicht, wann sie Urlaub nehmen können, zudem sei die Situation in vielen Ländern weiter ungewiss, argumentiert die AK.

Wünschenswert wäre aus Sicht der AK auch eine europaweite Regelung, da viele Österreicher bei deutschen und europäischen Reiseveranstaltern gebucht hätten. Die Konsumentenschützer wollen zudem "besonders hart" gegen Reiseveranstalter vorgehen, die ihre Kunden falsch informieren, betonte die AK. So sei Laudamotion-Kunden die Auskunft erteilt worden, dass ihnen wegen Corona gar keine Rückvergütung des Geldes zustehen würde, hieß es in der Aussendung.

Kommentare