COFAG ortet keine Zwickmühle bei Mietzahlungen und Hilfen

In Österreich wohnen 43 Prozent auf Miete
Geschäftsführer: Mieten sind jedenfalls von Corona-Liquiditätshilfen umfasst.

Die Frage, ob im Corona-Lockdown geschlossene Betriebe Miete zahlen müssen oder nicht, müssen aus Sicht der staatlichen Corona-Hilfsagentur COFAG Gerichte klären. "Klarheit gibt es dann durch ein Gerichtsurteil", sagte COFAG-Geschäftsführer Bernhard Perner im Gespräch mit der APA.

Jedenfalls werde die Miete von Corona-Liquiditätshilfen umfasst. Mieter sollten die Miete aber nur unter Vorbehalt überweisen: für etwaige spätere Rückforderungen - eigene und der COFAG.

Zu viel an Hilfe kann zurückgefordert werden

"Wir überweisen die Mieten sofort, geben Liquidität als Förderung der Mieten raus", sagte Perner. Es gibt aber einen Vorbehalt. Und zwar jenen, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass womöglich zu viel Miete bezahlt wurde. Sei das der Fall, könne die COFAG den "überschießenden Teil" für die Miete und somit für die Liquiditätshilfe zurückfordern.

"Daher fordern wir auch die Mieter auf, Mieten nur unter Vorbehalt an den Vermieter zu zahlen." So sichere sich der Mieter alle Rechte. Er brauche die Miete nicht zu drücken, um Hilfe zu erhalten.

"Rasche und unkomplizierte" Hilfe

Aufgrund dieses "Problems der Rechtssicherheit", ob überhaupt oder wie viel weniger Miete von behördlich geschlossenen Betrieben bezahlt werden muss, habe man eine Methode gewählt, mit der die Hilfe "rasch" ausbezahlt werden könne. Aber später, wenn rechtliche Klarheit durch Gerichtsurteile eingetreten ist, könne das auch wieder gerichtet werden, wenn zu viel ausbezahlt worden sein sollte.

"Wir wollten immer rasch und unkompliziert helfen - aber die Rechte der Steuerzahler optimal wahren", sagte der weitere COFAG-Geschäftsführer Marc Schimpel.

Kritik von SPÖ und NEOS

Die SPÖ und die NEOS hatten dieser Tage kritisiert, dass die Regierung nicht klargestellt habe, wie mit der Miete oder Pacht von geschlossenen Unternehmen umzugehen ist. SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter verwies auf zwei erstinstanzliche Urteile wonach Mieter nicht zahlen müssen, es fehle aber noch ein OGH-Urteil. NEOS-Pendant Josef Schellhorn erinnerte daran, dass die NEOS eine Verlustkompensation gewünscht hätten.

Kritik am jetzigen Zustand war auch vom Landtmann-Cafetier Berndt Querfeldt und anderen Gastronomen gekommen. Sie orteten unter anderem eine Zwickmühle zwischen Mietzahlungen und Coronahilfen, die es aus Sicht der COFAG nicht gibt.

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