Buwog-Causa: Warum Grasser noch länger nicht in Haft muss
Die Generalprokuratur empfiehlt im Wesentlichen die Bestätigung der Schuldsprüche gegen den Ex-Finanzminister und Co. Einige Makel müssen aber noch ausgebügelt werden. Und das kann dauern.
Die erstinstanzlichen Urteile gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Co. in der Buwog-Causa sind im Wesentlichen in Ordnung – so lautet zumindest die Einschätzung der Generalprokuratur, die als „höchste Staatsanwaltschaft“ der Republik den Obersten Gerichtshof (OGH) berät.
Sie empfiehlt, den Kern der vor dreieinhalb Jahren ergangenen Schuldsprüche zu bestätigen. Der OGH ist daran zwar nicht gebunden, in der Regel folgt er aber den Empfehlungen der Generalprokuratur.
Damit wäre eine wichtige Etappe in dem Verfahren, das die Justiz seit nunmehr 20 Jahren beschäftigt, abgehakt. Ein Ende ist aber noch lange nicht in Sicht.
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