Bittere Pleite eines bekannten Edelrestaurants in der Wiener Innenstadt

Bittere Pleite eines bekannten Edelrestaurants in der Wiener Innenstadt
Das Unternehmen zählt zur Gastronomen-Familie Molcho.

„Ursache der Insolvenz ist der Verlust des Geschäftslokals in der Biberstraße 8, 1010 Wien, rund zwei Jahre nach Eröffnung des Gastronomiebetriebs an diesem Standort. Die Schuldnerin hatte erhebliche Investitionen in die Innengestaltung und -ausstattung des Geschäftslokals in der Biberstraße 8, 1010 Wien, getätigt, die im Zeitpunkt des Verlusts des Geschäftslokals noch nicht amortisiert waren“, heißt es im Insolvenzantrag. „Der nach behördlicher Schließung des Standortes Biberstraße 8, 1010 Wien, bezogene Übergangsstandort war aufgrund der Größe (und damit der möglichen Gästeanzahl) nicht geeignet, um den Gastronomiebetrieb in Anbetracht der "Altlasten" dauerhaft positiv zu führen. Für den Bezug und die Ausstattung eines mit dem Standort Biberstraße 8, 1010 Wien, vergleichbaren neuen Geschäftslokals fehlen der Schuldnerin die finanziellen Mittel.“

Die Rede ist von C.O.P. GmbH. Sie hat laut Creditreform ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Unternehmen wird zur Gastronomen-Familie Molcho gezählt. Chaya Molcho hält 30 Prozent der Gesellschaftsanteile. Weitere 30 Prozent hält die Audriel GmbH von Nuriel und James Audrey Lee Molcho. Die restlichen 40 Prozent hält Elihay Guillaume Berliner.

"Die Räumlichkeiten des Gastronomiebetriebs in der Biberstraße 8, 1010 Wien, wurden von der Schuldnerin aufgrund des Untermietvertrags vom 17.02.2022 von der The Location dot one GmbH, FN 527924i, angemietet", heißt es im Antrag weiter.

Der Hintergrund

Über das Vermögen von der The Location dot one GmbH wurde im Februar 2024 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Daraufhin trat die Schuldnerin in direkte Verhandlungen mit der Liegenschaftseigentümerin.  „Im Zuge dieser Verhandlungen wurden durch ein vom Liegenschaftseigentümer und der Schuldnerin gemeinsam beauftragtes Sachverständigengutachten grobe Mängel an den für die Betriebsanlagengenehmigung der Liegenschaft essenziellen technischen Anlagen festgestellt“, heißt es weiters.  2Gemäß dem Untermietvertrag fielen die Instandsetzung und Instandhaltung dieser technischen Anlagen in den Verantwortungsbereich der The Location dot one GmbH, die diese Mängel allerdings nicht behob.“ In den weiteren Verhandlungen mit der Liegenschaftseigentümerin konnte (nicht zuletzt zum Themenkomplex Behebung der Mängel an den technischen Anlagen) keine Einigung zur Übernahme des Hauptmietvertrags erzielt werden."

Zur Höhe der Verbindlichkeiten gibt es derzeit noch keine Angaben.

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