Bank-Überweisungen werden ab Oktober noch sicherer

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Künftig werden die Kontodaten und die Zahlungsempfänger besser überprüft. Was Sie darüber wissen sollten.

Österreichs Bankkunden sollten bei Überweisungen künftig mehr Sorgfalt an den Tag legen. Denn ab 9. Oktober müssen die Banken im Euroraum bei der Betrugsbekämpfung neue Schutzmaßnahmen einhalten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Banken bei jeder Überweisung prüfen, ob die eingegebene Kontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos, sprich dem Empfängernamen, übereinstimmt bzw. der Empfängername korrekt ist.

Grund für diese neue Sicherheitsschranke ist, dass die Zahl der Überweisungen steigt und damit aber auch die Zahl die Betrügereien.

Ziel dieser EU-Verordnung ist es, nicht nur beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgegeben wird. „Die EU will verhindern, dass Überweisungen durchgeführt werden, die eventuell dort landen, wo sie nicht landen sollten“, sagt Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein (VSV) zum KURIER.

Betrugsbekämpfung

In Zukunft wird dem Bankkunden in Form einer Ampel angezeigt, ob der IBAN und die Empfängerdaten zusammenpassen. Bei grün stimmen die Angaben überein und die Zahlung kann erfolgen. Bei orange stimmt die Bezeichnung nur zum Teil überein und es sollte diese überprüft werden. Weichen die Angaben etwas ab, meldet die Bank die korrekten Empfängerdaten zurück und die Überweisung kann erfolgen. In diesem Fall werden nicht nur Betrügereien, sondern vor allem Tippfehler verhindert. Steht die Ampel aber auf rot, stimmen die Kontodaten und der IBAN nicht überein. Das kann viele Gründe haben.

Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden mitteilt, dass mit der Kontobezeichnung etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Markennamen steht, den der Zahlende kennt, die Bank das Konto aber unter dem im Firmenbuch eingetragen GmbH-Namen oder unter dem Namen des Firmeninhabers führt. Dennoch kann die Überweisung getätigt werden, wenn der IBAN korrekt ist. Aber Vorsicht: Im Ö1-Journal sagte eine Mitarbeiterin der Nationalbank, dass bei einer orangen oder roten Überweisung die Haftung auf den Bankkunden übergeht.

Mehr Abfragen

„Bisher haften die Banken dafür, wenn bei einer Überweisung eventuell etwas falsch wäre“, sagt Konsumentenschützerin Holzinger. „Aus Sicht der Banken ist die neue Regelung eine Verbesserung. Wenn der Kunde drauf besteht, dass die Überweisung bei orange oder rot durchgeführt wird, weil sie dadurch aus der Haftung rauskommen.“ Nachsatz: „Das ist der einzige Hintergrund, den wir sehen und der kritisiert werden kann.“

Holzinger rechnet damit, dass die Bankkunden künftig öfters im Zuge von Überweisungen die genauen Bankdaten bei Unternehmen abfragen werden müssen.

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