Gescheiterte Bankmanager dürfen Millionen-Bonuszahlungen behalten

Logos der Schweizer Banken UBS und Credit Suisse in Zürich, Schweiz.
Bundesverwaltungsgericht gab der Beschwerde von 12 Betroffenen recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die vom Schweizer Finanzministerium  (EFD) angeordnete Kürzung oder Streichung von Boni von Spitzenmanagern der ehemaligen Großbank Credit Suisse (CS) war laut Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig. Das Gericht hieß eine gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gut. „Die variablen Vergütungen, welche das EFD kürzte, waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis. Solche vertraglichen Ansprüche sind durch die Eigentumsgarantie geschützt“, so die Begründung.  

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim in nächster Instanz angefochten werden. Es ist ein Piloturteil, vier weitere noch anhängige Beschwerden werden pausiert, bis das Piloturteil rechtskräftig ist. 

„Das EFD wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts analysieren und einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen“, erklärte das EFD. Von dem Urteil betroffen sind Zahlungen in Höhe von 62 Mio. Franken (66 Mio. Euro). Die Zahlungen wären theoretisch von der Rechtsnachfolgerin der CS, also der UBS, geschuldet. Die UBS erklärte, sie nehme das Urteil zur Kenntnis. 

Die Schweizer Regierung hatte im April 2023 angeordnet, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der CS-Geschäftsleitung gestrichen und die Boni hoher Manager um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Die vor dem Kollaps stehende Credit Suisse war zuvor in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion von der UBS übernommen worden.

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