Aufschub in der Krise: Betriebskosten bleiben an Vermietern hängen

Aufschub in der Krise: Betriebskosten bleiben an Vermietern hängen
Miete kann krisenbedingt gestundet werden - Betriebskosten muss aber jemand bezahlen. Mietervereinigung fordert Solidaritätstopf.

Wer sich in der Coronakrise seine Miete nicht leisten kann, dem wurde mit einem Begleitgesetz von Justizministerin Alma Zadić geholfen: Den Mietzins der Monate April bis Juni darf man seinem Vermieter bis 1. Jänner schuldig bleiben – inbegriffen sind auch die Betriebskosten. Der Einfachheit halber, meinte Zadić – die seien oft schwierig herauszurechnen.

Das stellt aber die Vermieter-Seite vor ein Problem: Die Kommunen heben die Kosten für Kanal, Müllabfuhr etc. ja trotzdem weiterhin ein.

Ein Leser machte den KURIER darauf aufmerksam, dass das etwa Pensionisten, die sich mit Vorsorgewohnungen etwas zur Pension dazuverdienen, hart trifft: Ihnen fällt nicht nur ein Teil ihrer Einkünfte (bei manchen sogar der größte) weg, sie müssen auch noch aus der eigenen Tasche draufzahlen.

Nur zwei Optionen

Beim Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) gibt es dazu etliche Anfragen. In den meisten Fällen, so ein Sprecher, können sich Vermieter und Mieter einigen, dem ÖHGB sind aber zwei Fälle bekannt, in denen die Fronten verhärtet sind.

Eine wirkliche Lösung gibt es nicht – nur zwei Optionen: Die Betriebskosten selber bezahlen oder die Immobilie verkaufen, heißt es dort.

Dazu kommt, dass man den gestundeten Mietzins und die Betriebskosten ab 1. Jänner gerichtlich einfordern kann, eine Kündigung aufgrund des Rückstandes ist aber erst ab 1. Juli 2022 möglich. „Viele befürchten, ihr Geld gar nicht mehr zu sehen“, sagt ein Sprecher des ÖHGB.

Die Mietervereinigung relativiert: Die Betriebskosten machen in Wien pro Quadratmeter im Schnitt 1,80 Euro aus. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung würde der Rückstand über drei Monate bei weniger als 600 Euro liegen – eine überschaubare Summe. Vorsitzende Elke Hanel-Tosch plädiert weiter für einen Solidaritätstopf, der Härtefälle abdeckt. So hätten weder Mieter- noch Vermieter-Seite ein Problem.

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