Auch bei Spontankündigung gibt es Urlaubsersatz
Bei einem Jobwechsel werfen frustrierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre bisherige Stelle manchmal spontan hin, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Dabei gehen finanzielle Ansprüche verloren. Doch in Zukunft werde es eine finanzielle Abgeltung für nicht verbrauchten Urlaub geben, teilte die Arbeiterkammer am Dienstag in einer Aussendung mit. Das neue Gesetz könnte den Angaben zufolge ab heuer im Herbst gelten.
Für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) war die österreichische Regelung, wonach Beschäftigte bei einem vorzeitigen Austritt keine "Urlaubsersatzleistung" erhielten, europarechtswidrig. Nach einem entsprechenden EuGH-Urteil brachte die heimische Regierung die Gesetzesänderung laut AK im Parlament ein. Diese sei mehrheitlich angenommen worden und trete voraussichtlich Ende Oktober in Kraft.
AK kritisiert "Minimalvariante"
Die Regierung setze aber "eine absolute Minimalvariante" um, kritisierte AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes. Denn das zugrunde liegende EuGH-Urteil befasse sich lediglich mit dem Mindesturlaub laut EU-Richtlinie, also mit vier Wochen. "Da aber Beschäftigte in Österreich eine fünfte, manchmal sogar eine sechste Urlaubswoche haben, lässt die Regierung den Verlust der Urlaubsersatzleistung auch in Zukunft zu, wenn es sich um die fünfte oder sechste Woche des Jahresurlaubs handelt."
"Das neue Gesetz bringt zudem die Möglichkeit, die Urlaubsersatzleistung bis zu drei Jahre vor Inkrafttreten rückwirkend einzufordern", betonte Brokes.
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