Ausfälle durch AUA-Streik: Was das für die Fluggäste bedeutet

Streiks im eigenen Unternehmen gelten nicht als höhere Gewalt.
Die Agentur für Passagierrechte empfiehlt, die Fluglinie zu kontaktieren. Es winken Entschädigungen bis zu 600 Euro.

Wenn es durch einen Streik zu Flugausfällen kommt, handelt es sich rechtlich um Annullierungen. Die Rechte von Fluggästen sind in diesem Fall klar definiert.

Laut der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) haben die Betroffenen die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einem Rückflug zum ersten Abflugort zum ehestmöglichen Zeitpunkt oder der alternativen Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen.

Grundsätzlich ist im Falle von Annullierungen die Fluglinien am Zug. Wenn diese keinen Kontakt aufnimmt, ist es laut apf aber empfohlen, proaktiv nachzufragen. Das Unternehmen hat dann jedenfalls die aktuellen Kontaktdaten und es ist sichergestellt, dass es sich melden kann.

Wenn es kein zeitnahes Angebot gibt und sich Betroffene selbst nach Ersatz umsehen, empfiehlt die apf, die Fluglinie darüber zu informieren und, zweitens, Rechnung und Belege aufzuheben. Die Kosten sollten dabei aber möglichst niedrig gehalten werden. Das gilt auch für Übernachtungskosten, die durch die Annullierung eines Flugs entstanden sind.

Finanzielle Entschädigungen

Unter Umständen haben Passagiere außerdem das Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Diese kann 250, 400 oder 600 Euro pro Person betragen. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt davon ab, wie lang im Voraus der Flug annulliert wurde und wie sehr die Daten einer von der Fluglinien angebotenen alternativen Beförderung abweichen.

Werden Passagiere weniger als sieben Tage vor Flugantritt informiert, besteht kein Anspruch, wenn der Abflug des Ersatzfluges maximal eine Stunde früher und seine Ankunft am Zielort maximal zwei Stunden später ist.

Kommentare