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Schladming-App hat gegen ORF-Gesetz verstoßen
Die Medienbehörde KommAustria wirft dem ORF Verstoß gegen Gesetz vor.
08/16/2013, 03:45 PM
Der ORF hat mit seiner App zur Ski-WM in Schladming gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Zu diesem Schluss kam die Medienbehörde KommAustria in einem aktuellen Bescheid, nachdem sich der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) in dieser Angelegenheit an die Behörde gewandt hatte. Der ORF wird gegen die Entscheidung Einspruch beim Bundeskommunikationssenat erheben.
"Dem ORF darf Kundenfreundlichkeit nicht per Gesetz verboten werden", sagte ORF-Finanzdirektor Richard Grasl in einer ersten Reaktion. "Außerdem muss es dem ORF möglich sein, Inhalte auch für die junge Zielgruppe kundengerecht aufzubereiten. Wir werden deshalb gegen die Entscheidung beim Bundeskommunikationssenat berufen."
Die KommAustria beanstandete vor allem, dass der ORF für seine Schladming-App Inhalte verschiedener Internet-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders zusammengefasst hat. Der Sender habe damit ein eigens für mobile Endgeräte gestaltetes Online-Angebot erstellt. Die Bereitstellung zusätzlicher Live-Streams und verschiedener Kameraperspektiven zur TV-Übertragung beurteilte die Medienbehörde als zulässigen sendungsbegleitenden Inhalt.
Unterschiedliche Sichtweisen
Die Zeitungsverleger hatten nach der Ski-WM moniert, dass es sich bei der Schladming-App um ein eigenständiges redaktionell gestaltetes mobiles Angebot gehandelt habe, das dem ORF laut Gesetz untersagt ist. Auch die Live-Streams und Werbung waren den Verlegern ein Dorn im Auge. Beim VÖZ ortete man Kommerzialisierung und neue Angebotsform, die der Auftragsvorprüfung bedürfe und erst nach Genehmigung durch die Medienbehörde durchgeführt werden könne. Dieser Sichtweise schloss sich die KommAustria nun zum Teil an.
Der ORF will den Bescheid - so wie zuletzt das vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Facebook-Verbot - notfalls bis zur letzten Instanz beeinspruchen, wie der Kaufmännische Direktor Grasl erklärte. "Für uns ist auch das eine Frage der Meinungsfreiheit.
Zur Nationalratswahl am 29. September plant der ORF übrigens wieder eine eigene App. Grasl: "Wir werden die KommAustria-Entscheidung beim Design der Nationalratswahl-App berücksichtigen, es ist aber unverständlich, warum es nicht möglich sein soll, dort Inhalte kundenfreundlich zusammenzufassen."
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