Facebook-Verbot für ORF vom VfGH aufgehoben

Facebook-Bescheid: Diskussion um ORF-Gesetz
Das Facebook-Verbot im ORF-Gesetz sei eine verfassungswidrige Bestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof .

Der Twitter-Account von Alexander Wrabetz ist also auch in Zukunft legal. Nach einem Rechtsstreit um eine unklar formulierte Passage im ORF-Gesetz hat nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem ORF bescheinigt, dass er Social Media-Kanäle bespielen darf. Neben dem erwähnten und selten benutzten Account des Generaldirektors auf Twitter geht es vor allem um die gut besuchten Facebookseiten von Ö3 und FM4.

Sowohl Medienbehörde als auch Bundeskommunikationssenat hatten nämlich insgesamt 39 öffentlich-rechtliche Präsenzen auf sozialen Netzwerken für unzulässig erklärt. Der ORF marschierte dagegen durch alle Instanzen und errang nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof nun vor dem VfGH einen Sieg.

Das Höchstgericht sah in dem Facebookverbot eine Unverhältnismäßigkeit sowie einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit, wie es am Freitag bekannt gab.

Wrabetz reagierte anlassgemäß zunächst auf Twitter: „VfGH hebt Social Media Verbot für #ORF auf!Einsatz hat sich gelohnt!“, postete er. „Ein Meilenstein“, sagte er wenig später zur APA.

Streit um Gesetz

Der Anlass für die Rechtsstreitigkeiten ist ein Passus im ORF-Gesetz, der dem ORF verbietet, „soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen“ zu unterhalten. Was dieser Passus im Zeitalter von Facebook und Co. bedeutet, entzweite Juristen sowie ORF und Verleger.

Eigene Portale darf der ORF weiterhin nicht ins Leben rufen, urteilte der VfGH. Im ORF betonte man dazu, dies sei ohnehin nicht geplant gewesen.

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