Filmschaffende wehren sich gegen Aus für Zuverdienst beim Arbeitslosengeld

Ein Schild mit der Aufschrift „AMS Arbeitsmarktservice“ steht vor einem Eingang.
Viele Beschäftigte in der Kunst- und Kulturbranche haben nur kurzfristige Jobs und sind in Stehzeiten auf Zuverdienst angewiesen. Änderung soll zurückgenommen werden.

Zusammenfassung

  • Filmschaffende kritisieren die Abschaffung des Zuverdienstes für Arbeitslosengeldbezieher ab Jänner als existenzbedrohend für die Branche.
  • Projektbezogene, kurzfristige Jobs sind in der Filmbranche üblich und ermöglichen den Erhalt des Berufs und die Aufstockung geringer AMS-Leistungen.
  • Die geplante Gesetzesänderung widerspricht laut Filmschaffenden dem Regierungsprogramm und soll zurückgenommen werden.

Interessensvertreter der heimischen Filmschaffenden wehren sich gegen die von der Regierung beschlossene Streichung des Zuverdienstes für Arbeitslosengeldbezieher ab Jänner. Der Schritt hätte "katastrophale Folgen für die Filmbranche", heißt es in einem offenen Brief des Dachverbandes der österreichischen Filmschaffenden an Kanzler Christian Stocker und die zuständigen Regierungsmitglieder. 

Das Aus für die geringfügige Beschäftigung bedeute, dass kurzfristige, projektbezogene Jobs, wie sie in der Filmbranche üblich sind, künftig nicht mehr angenommen werden könnten, um den bereits erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. 

Damit ignoriere die Regierung die Arbeitsrealität tausender Kunst- und Kulturschaffender, die in projektbasierten, nicht-linearen Strukturen tätig sind. Diese hätten dann keine Möglichkeiten mehr, in Stehzeiten in ihrer Branche bzw. der Öffentlichkeit präsent zu bleiben und könnten die oftmals sehr geringe AMS-Leistung so auch nicht auf ein existenzsicherndes Niveau anheben. Die Filmschaffenden fordern die Regierung auf, die bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz wieder zurückzunehmen. 

Kurzfrist-Engagements branchenüblich

"In kaum einer Branche sind kurze Engagements und projektbezogene Beschäftigungen so selbstverständlich wie beim Film: Ein Drehtag hier, ein Synchrontermin dort, ein Lichtaufbau für zwei Tage - diese Flexibilität ist kein Ausnahmezustand, sondern Berufsalltag", heißt es weiter. Der Nebenverdienst ermögliche Filmschaffenden in Engagementpausen, überhaupt im Beruf zu bleiben. "Typisch ist diese Mischung aus Beschäftigung und Zwischenphasen beispielsweise für Regisseur:innen, Schauspieler:innen, Kameraleute, Beleuchter:innen, Maskenbildner:innen und Produktionsmitarbeitende."

Atypische Beschäftigung in der Filmbranche typisch

Geringfügige Tätigkeiten würden sie im Beruf halten und Übergänge in neue Projekte ermöglichen. "Das geplante Gesetz zerstört dieses fragile, aber funktionierende System - und drängt viele in die Existenznot".  Atypische Beschäftigungen seien typisch für die Filmbranche. Auch würden geringfügige Jobs keine Vollzeitbeschäftigung verhindern, sie seien vielmehr der Einstieg dorthin. Der Wegfall des Zuverdienstes würde stattdessen viele Filmschaffende unter die Armutsgrenze drücken. 

Die Filmschaffenden sehen in der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auch einen klaren Widerspruch zum Regierungsprogramm, wo festgehalten werde, dass die besonderen Erwerbsrealitäten im Kunst- und Kulturbereich berücksichtigt werden sollen. 

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