Zuverdienst für Arbeitslose: Das gilt ab Jänner

Ein Schild mit der Aufschrift „AMS Arbeitsmarktservice“ steht vor einem Eingang.
Geringfügige Beschäftigung nur noch in Ausnahmefällen. Bestehende Dienstverhältnisse müssen bis Ende Jänner beendet werden.

Ab 1. Jänner 2026 ist es nur noch in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt, geringfügig zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe dazuzuverdienen. Alle anderen müssen bis spätestens 31. Jänner 2026 ihre Nebenjobs aufgeben, um die Ansprüche nicht rückwirkend zu verlieren.

Der Beschluss dazu wurde bereits im Sommer im Parlament verabschiedet, das AMS hat nun alle Details auf der Homepage veröffentlicht. Bisher konnten alle Personen, die arbeitslos waren, ohne zeitliche Einschränkungen aufgrund einer unselbstständigen oder selbstständigen Beschäftigung zusätzlich zum Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe geringfügig dazuverdienen. 

Die Ausnahmen

Ab 1. Jänner dürfen dies nur noch Langzeitarbeitslose über 50 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent. Generell dürfen Langzeitarbeitslose einmal 26 Wochen lang im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Wer wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bekommen hat, darf einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten. Dies soll bei der Wiedereingliederung helfen. 

Knapp 10 Prozent verdienten dazu

Von der neuen Regelung ausgenommen sind auch jene Personen, die bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang diese Nebentätigkeit ausgeübt haben. Sie dürfen dann auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe diesen Nebenjob weiter geringfügig ausüben.

Im Vorjahr nützten laut AMS 28.120 Personen - und damit 9,5 Prozent der Betroffenen - die Möglichkeit des Zuverdienstes. 

Kritik der Grünen

Für Markus Koza, Sozialsprecher der Grünen, ist diese Regelung jedoch nicht treffsicher: "Es wird auch Menschen in Arbeitslosigkeit - vor allem Menschen, die bereits länger arbeitslos sind - 'jener Fuß in der Arbeitswelt' genommen, der oft zurück ins Erwerbsleben geführt hat". 

Kommentare