Arbeitgeber bekämpfen sexuelle Belästigung zu wenig

Sexuelle Übergriffe auch an Unis
Fürsorgepflicht unzureichend erfüllt. Aktuelle Auswertung der Beratungs- und Vertretungsfälle der Arbeiterkammer Wien.

Sicherheit am Arbeitsplatz heißt auch Schutz vor sexueller Belästigung. Dennoch haben 27 Prozent der Frauen diese Art von Belästigung erlebt, wie die Statistik Austria erhob. Grund genug für die Arbeiterkammer Wien über 150 ihrer Beratungs- und Vertretungsfälle aus über fünf Jahren auszuwerten. Das Ergebnis: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kommen immer noch völlig unzureichend ihrer Fürsorgepflicht nach, hieß es am Montag bei einer Pressekonferenz.

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verschließen laut AK noch immer ihre Augen und wollen sich mit dem Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht befassen. Ihre Verantwortung für Prävention und Abhilfe nehmen sie noch immer unzureichend wahr: Sie negieren Vorfälle, kehren diese unter den Teppich und ergreifen nicht ausreichende Schutzmaßnahmen.

Extrembeispiel der sexuellen Belästigung

Als Extrembeispiel nannte die AK eine Wirtin, die ihren Lebensgefährten deckte, nachdem dieser eine bei ihr angestellte Kellnerin sexuell belästigt hatte. Als die Arbeitnehmerin der Chefin die Belästigung meldete, meinte diese, dass sie noch jung sei und lernen müsse, mit diesem Verhalten umzugehen.

Sexuelle Belästigung ist häufig ein Ausdruck der Machtverhältnisse und betrifft vorwiegend Frauen. Das kann ein "freundschaftlicher" Klaps sein, eine zweideutige Anspielung oder eine echte handgreifliche Attacke. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für Abhilfe zu sorgen - auch dann, wenn Übergriffe durch Kunden geschehen, so die AK. Ein Abschieben der Verantwortung auf die betroffenen Frauen ist klar unzulässig. Es gibt kein Verhalten, dass das Opfer setzt, das sexuelle Belästigung oder Übergriffe rechtfertigt.

Überwiegend Frauen betroffen

Bei den Fällen, die vor Gericht landeten betrafen 32 von 33 Fällen Frauen. Die Betroffenen waren unterschiedlichen Alters, von 16 bis 60 Jahre alt. Der Großteil, nämlich 14 Fälle, betrafen das Hotel- und Gastgewerbe. Die Belästigungen erfolgten zumeist von Anfang an. Nur zwei Arbeitsverhältnisse wurden nicht beendet. Die Beendigungen erfolgten zumeist durch den Arbeitgeber. In der Hälfte der Fälle folgte auf die Belästigung ein (längerer) Krankenstand. Nur vereinzelt erfolgten Abhilfemaßnahmen gegen den Belästiger. In 80 Prozent der Fälle wurde die Leistung eines Schadenersatzes erreicht.

Laut AK nehmen Frauen oft aufgrund des wirtschaftlichen Drucks unerträgliche Arbeitsbedingungen und Übergriffe lange hin. Erst stieg dieser Druck infolge der Corona-Krise. Jetzt ist es die Teuerung. Eine Betroffene aus der Gastronomie gab etwa an, dass sie die Übergriffe so lange hingenommen hatte, weil sie das Weihnachtsgeld dringend gebraucht habe und dessen Auszahlung erst abwarten wollte.

#MeToo-Bewegung

Die #MeToo-Bewegung hat einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung weltweit im Kampf gegen sexuelle Belästigung geleistet. Die Debatte hat viele Betroffene dazu ermutigt, Vorfälle aufzuzeigen. Auch die AK hat seitdem einen Anstieg bei den Beratungen bemerkt. Sowohl Betroffene als auch deren Kolleginnen und Kollegen und Betriebsräte zogen Erkundigungen zu diesem Thema ein bzw. suchten Vertretung und Beratung in konkreten Fällen.

Um sexuelle Belästigung zu bekämpfen bzw. zu beseitigen, bedarf es weiterer Anstrengungen, ist die AK Wien überzeugt. Arbeitgeber sind besonders in die Pflicht zu nehmen. Es brauche in jedem Fall klare Signal der Unternehmensleitung, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird. Besonders wichtig sei die Präventionsarbeit, fehlt diese, dann müsse mindestens 5.000 Euro Schadenersatz geltend gemacht werden können.

Beratung bei sexueller Belästigung

Die Arbeiterkammer bietet arbeitsrechtliche Hilfe und Telefonberatung Act4Respect: Neben der arbeitsrechtlichen Beratung wird in Zusammenarbeit mit dem Verein sprungbrett eine Telefonberatung für Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz angeboten. Wenn Betroffene ihre Erlebnisse erst einmal einordnen und darüber reden wollen - vertraulich, kostenlos (ortsüblicher Telefontarif) und auf Wunsch anonym unter Act4Respect 0670 600 70 80, Montag 11.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstag 16.00 bis 19.00 Uhr.).

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