Antragsabwicklung für Härtefallfondsgesetz soll verlängert werden
ÖVP und Grüne haben einen Antrag zur Verlängerung der Antragsabwicklung für den Härtefallfonds bis Ende 2024 eingebracht - was für die SPÖ der Beweis dafür ist, dass es "nach 2,5 Jahren Pandemie nicht gelungen ist, die gestellten Anträge vollumfänglich abzuwickeln". Denn gemäß ursprünglichen Plan der Regierung hätte das Gesetz Ende 2022 außer Kraft treten und alle Anträge abgewickelt sein sollen.
"2,5 Jahre nachdem der Härtefallfonds ins Leben gerufen wurde warten Menschen immer noch auf ihr Geld. Dieses Schneckentempo der Regierung ist schädlich für den Wirtschaftsstandort, setzt sich aber nahtlos in der aktuellen Regierungsperformance angesichts der Teuerung fort. Das bedeutet auch, dass heute immer noch Menschen auf ihr Geld warten", kritisiert SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter.
Begründung
Begründet wird der Antrag durch die Regierungsparteien unter anderem damit, "eine Datenübermittlung auch nach 2022, u.a. im Rahmen der ex post Prüfung sicherzustellen". Als weiterer Punkt wird angeführt: "Um Personen, die in mehrfach geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen standen, sowie fallweise Beschäftigte, die nach den Vorgaben der zu erlassenden Richtlinie des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Förderung nach diesem Bundesgesetz erhalten können, möglichst umfassend zu informieren, ist eine Datenübermittlung durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen notwendig."
Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen und Kleinstunternehmen haben aus dem Härtefallfonds bis Ende des Vorjahres 2,17 Mrd. Euro bekommen. Bis 31. Dezember 2021 sind für den Härtefallfonds für Selbstständige über zwei Millionen Anträge eingelangt, davon sind 1,78 Millionen positiv erledigt, ging aus Zahlen des Wirtschaftsministeriums hervor, die im heurigen Februar vorgelegt wurden.
Besonders betroffen
Hilfen beantragt haben demnach insbesondere Firmen aus den Branchen Gewerbe und Handwerk, Tourismus und Gastronomie, Handel sowie Soziales, Gesundheit und Pflege. Infolge der vierten Welle der Corona-Pandemie wurde die Unterstützung durch den Härtefallfonds, die mit 31. Oktober 2021 ausgelaufen war, ab Anfang Dezember 2021 wieder aktiviert. Betriebe können sich pro Betrachtungszeitraum maximal 2.000 Euro holen.
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